Beiträge von LoneRanger

    Nun,

    bist du alleine oder mit Familie ? 1.500 € Brutto bei Vollzeit? Dürfte unter dem Mindestlohn liegen.

    Unterstellt dass du alleine bist dürften das Netto ca 1.150,00 € sein. Dieses Einkommen ist noch zu bereinigen um den Grundfreibetrag von 100,00 € und dann noch um den Erwerbstätigenfreibetrag von 248,00 €.

    Danach müsste sich das anzurechnende Einkommen auf 802,00 € belaufen.

    Da bleiben nach Abzug des Regelbedarfes noch rd 300,00 € für eine Miete über. Wie hoch ist deine "Heimatmiete" ?

    Dann könnte die Bedürftigkeit durch den Job tatsächlich nicht beendet sein.

    Genau der Zettel war bei unserem Weiterbewilligungsantrag auch dabei.

    Die Anlage VM haben wir daraufhin NICHT ausgefüllt und der Antrag wurde genehmigt.

    Glück gehabt. Bzw. dein JC handhabt das anders.

    Vom Wortlaut des Gesetzes ist die Anlage bei jedem Weitergewährungsantrag vorzulegen. Wenn das jeweilige JC darauf verzichtet, ok.

    Ich würde mich aber nicht jedes Mal drauf verlassen.

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
    § 2 Grundsatz des Forderns

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.
    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.


    Wenn du für 450,00 Euro rundum versorgt bist, dann reicht ja der Regelbedarf von noch 502 Euro.

    Ansonsten falscher Ansatz von wegen was dir zusteht. Es soll den Bedarf decken den du nicht selbst decken kannst. Davon schreibst du nix.

    Nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit bzw während dieser Zeit gab es ausreichend Zeit deiner Selbsthilfeverpflichtung nachzukommen um deine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu mindest zu verringern.

    Hallo,

    Sehr viel Text und vieles am Rande des Bürgergeldes.

    Daher zunächst ein paar Fragen:

    Ist der Dienstwagen noch vorhanden, wird er noch benutzt und steht er noch auf der Gehaltsabrechnung. Falls alles zutrifft, dann ist die Anrechnung richtig.

    Die Anrechnung des Weihnachtsgeldes ist grundsätzlich richtig.

    Auch die Anrechnung der Steuererstattung ist grundsätzlich richtig, auch wenn es Steuer 2021 ist.

    Und du musst die Begriffe Einkommen und Vermögen trennen. Einkommen ist alles was zufliest, wie Weihnachtsgeld oder Steuererstattung. Vermögen ist das was schon da war. Also nicht Vermischen.

    Die Steuererstattung gehört auch nicht der Behörde, das ist Quatsch. Es sind Mittel die euch für den Lebenunterhalt zur Verfügung stehen, und die müsst ihr einsetzen.

    Bekommt ihr aktuell Leistungen?

    Soviel erstmal in diesem Moment.

    Hallo,

    Ob du deiner Mutter Geld für Lebensmittel gibst interessiert in dem Zusammenhang nicht. Wenn dir Leistungen bewilligt werden wird der Regelbedarf berücksichtigt, und in diesem ist die Ernährung berücksichtigt. Strom ist auch im Regelbedarf drin.

    Wenn du angibst dass du etwas zur Miete gibst, solltest du das auch belegen können. Ohne Nachweise wird das sonst nichts.

    Und ob deine Mutter dich unterstützt, das kannst nur du wissen und wäre auch anzugeben. Falls sie das tatsächlich nicht tun sollte, kannst du eine entsprechende Erklärung deiner Mutter vorlegen.

    Moin,

    Wenn du im Antrag erklärst dass du über kein erhebliches Vermögen verfügt, muss du eine entsprechende Selbstauskunft vorlegen. Also die ausgefüllte Erklärung ohne Belege. Belege muss du nur nach Aufforderung einreichen.

    Vgl §12 Absatz 4 SGB II

    Der einzige Unsinn hier ist umsonst arbeiten zu wollen.

    Wenn du auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages arbeiten gehst dann hast du Anspruch auf Lohn. Alles andere riecht nach Schwarzarbeit. Und wärst du oberhalb des Minijobs, dann ginge es noch um den Entzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

    Und letztendlich willst du das nur machen um mehr Bürgergeld zu beziehen. Damit machst du dich bewusst und absichtlich bedürftig. Das könnte auch einen Kostenersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten auslösen. Vor allem deshalb weil du mehr arbeiten könntest gegen Bezahlung als du tust und damit dir selbst einen höheren Bürgergeldanspruch verschaffst.

    Und du glaubst wirklich dass das in Ordnung ist?

    Es kommt aber nicht nur darauf an ob es ein Minijob ist.

    Du hattest es doch selbst oben angegeben.

    Minijob und gleichzeitig (Auszug aus § 11 b SGB II):

    1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,

    oder
    2.eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen,

    oder
    3.einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz nachgehen,

    oder
    4.als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen außerhalb der in § 11a Absatz 7 genannten Zeiten erwerbstätig sind; dies gilt nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats.

    Du must also zu einem der 4 "Personenkreise" gehören und Erwerbseinkommen erzielen, dann greift der erhöhte Grundfreibetrag.

    Bist du kein Schüler oder Student oder Azubi oder im Freiwilligendienst, dann hast du bei nem Minijob auch nur den "normalen" Grundfreibetrag.

    Am Besten so wie es sich tatsächlich verhält. Und am Besten auch mit der Unterschrift des Kindesvaters.

    Ohne dir was unterstellen zu wollen. Aber wenn es so war dass er dir Geld für die Miete "vorgelegt" hat, vllt auch durch Direktzahlung an deinen Vermieter, dann kann man das erklären und auch belegen.

    Und wenn dieses Geld kein Geschenk war, dann kann man das ebenfalls so erklären.

    Kann vllt ein Admin. ? Turtle1972

    Was aber in der Berechnung fehlt ist die Miete. Dann sieht die Berechnung ganz anders aus. Und am 20.11. mitzuteilen dass man einen Weitergewährungsantrag rechtzeitig stellen soll.

    Du solltest unbedingt noch vor Donnerstag einen Weitergewährungsantrag stellen sonst geht der November verloren.

    Was die Miete angeht: Ich hatte es so verstanden dass der Kindesvater die Miete dir nur vorgestreckt hat??

    Falls ja solltest du unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Kindesvaters Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.