Die neue SB sieht es meines Erachtens richtig.
Beiträge von LoneRanger
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Das mit dem Antrag kann ich dir nicht beantworten. Das kommt drauf an wie dein JC das handhabt. Von wann bis wann läuft denn die aktuelle Bewilligung?
Ich kenne es als "für einen Monat ablehnen und danach läuft die Gewährung weiter".
Wenn ihr ab Januar wieder Bürgergeld bekommt, dann ist die Lücke von einem Monat unproblematisch, die Lücke wird mit nachrangigem Versicherungsschutz geschlossen sobald im Januar wieder die Pflichtversicherung kommt.
Kann aber sein dass die KV sich meldet.
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Da das Guthaben niedriger ist als die fällige Miete wird das Guthaben einmalig in Abzug gebracht.
Wäre das Guthaben höher als die monatliche Miete würde das Guthaben solange gegen die Miete gerechnet bis es aufgebraucht ist.
Was bei deinen Zahlen nicht der Fall ist. Ihr werdet daher für 12/2023 keinen Anspruch haben.
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Wenn du dabei Verluste machst stellt sich doch die Frage warum du das fortsetzt?
Sofern es sich wirklich nur um den Verkauf von Gegenständen handelt die vorher schon in deinem Besitz waren, dann dürfte es sich um "Umwandlung" von Vermögen handeln, welches nicht als Einkommen anrechenbar ist.
Deine SB geht wohl von einem gewerbsmäßigen Handel aus.
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Ein Lottogewinn ist im Monat des Zuflusses definitiv Einkommen. Wieso sollte es Vermögen sein?
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Kann ich leider nicht bearbeiten:
Pflegereform 2024 - Pflegegeld auf Bürgergeld anrechenbar?Das Bundesgesundheitsministerium bereitet derzeit eine Pflegereform für das Jahr 2024 vor. Auch das Pflegegeld soll erhöht werden. Das hat positive…www.buerger-geld.org -
Hmm, das müsste dann aber nochmal geprüft werden.
Auf der Seite hier steht folgendes:
Wegen des persönlichen Anwendungsbereichs von § 3 Nr. 36 EStG ist die Steuerfreiheit für Pflegepersonen, die keine Angehörige sind, nur zu gewähren, wenn sie eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Eine solche sittliche Pflicht kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. … „
Steuerfreiheit hinsichtlich des Pflegegeldes besteht demnach wenn es sich bei der Pflegeperson um einen Angehörigen der pflegebedürftigen Person handelt. Bei Nicht-Angehörigen liegt Steuerfreiheit nur dann vor, wenn die Person nicht mehr als eine Person pflegt.
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Wenn wirklich ein Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid erlassen wurde, könnte die Veränderungsmitteilung evtl nicht ausreichen. Ich würde vermuten das zuvor normal bewilligt war und die Aufhebung erfolgt ist um dann vorläufig zu gewähren.
Aus welchen Gründen dann keine vorläufige Bewilligung erfolgt ist könnte allenfalls nur erraten werden.
Ich würde dazu raten auf die Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen und gleichzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Unklar ist auch leider die Angabe dass man als Selbstständiger Bürgergeld bezogen hätte, sich vor 5 Monaten Selbstständig gemacht habe und seit 5 Monaten keine Leistungen mehr erbracht werden. Was denn nun? Damit kann man wohl kaum Bürgergeld als Selbstständiger bezogen haben.
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Wie kommst du auf 60.000 Euro Vermögensfreibetrag? Das ist falsch.
Für das erste Jahr des Bezuges von Leistungen sind es 40.000 Euro, danach 15.000 Euro.
Daneben gilt ein Freibetrag für 1 KFZ von 15.000 Euro. Das deine beiden Autos unter diesem Wert liegt, spielt keine Rolle. 1 KFZ geht in den besonderen Freibetrag, das andere in den allgemeinen Freibetrag.
Mit dem KFZ der Freundin könnte unproblematisch sein, wenn du das genauso nachweisen kannst.
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Hallo,
Zunächst bitte nicht Unterhaltsrecht und Leistungsrecht vermischen.
Du bekommst 250 Euro Kindergeld? Falls ja, dann sind auch 250 anzurechnen, da ein Zufluss erfolgt.
Beim Unterhalt steht erstmal das Kindergeld beiden Elternteilen zu. Wenn du das Kindergeld bekommst, dann darf er nach dem Unterhaltsrecht das halbe Kindergeld abziehen. Kindesunterhalt wird immer mit hältigem Kindergeldabzug gerechnet.
Und angerechnet wird doch auch nur der Unterhalt der tatsächlich gezahlt wird, oder?
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Ja, du mit den Bescheid mit einer Veränderungsmitteilung zuschicken. Woher sollte das JC denn sonst die Höhe wissen?
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Sorry, dann wirst das Gespräch abwarten müssen. Hab keine Vorstellung um was es geht. Steht das nicht in der Einladung drin? Da soll normalerweise das Thema drinstehen.
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Hallo,
Wie lange beziehst du schon Leistungen?
Die SV Nummer wird immer benötigt um den Leisungsbezug ins Rentenkonto zu melden.
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Das sieht ohne weitere Kenntnis danach aus, als habe man versehentlich das "Brutto" ALG in Anrechnung gebracht.
Wendet euch deswegen an das JC und legt evtl. Widerspruch ein falls ihr dort nicht weiterkommt.
Beachtet dabei die Widerspruchsfrist.
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Es besteht eine KV Pflicht aus dem ALG I und es bestand daneben eine weitere KV Pflicht aus dem Bürgergeld. Diese ist weggefallen und jetzt läuft es noch über ALG I.
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Ich würde es wenn es soweit ist mitteilen. Es wird bei der Sichtung der Kontoauszüge auffallen und dann kommt eh die Frage was es ist.
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Hallo,
Es wird nicht angerechnet. vgl. § 22 Absatz 3 SGB 2:
Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht
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Was ist mit § 1 Absatz 1 Nummer 4 Bürgergeld VO? Turtle1972
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Aber nicht für die gesamte Dauer.
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Ob 17 % oder 35 % sind 2 unterschiedliche Dinge.
17 % wenn man voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung ist und das Merkzeichen G hat.
Vermute dass es für deine Kinder keine Feststellung der Rentenversicherung gibt? Also kein Anspruch.
35 % Wenn man älter als 15 Jahre ist und eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben absolviert. Tun das deine Kinder? Wohl eher nicht, also kein Anspruch.
Für einen evtl Anspruch deiner Frau auf einen Mehrbedarf gibt es einen Vordruck der ausgefüllt und eingereicht werden muss. Das wird dann von Ärzten überprüft.