Beiträge von LoneRanger

    Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.

    Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.

    Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.

    Das stimmt ja so nicht ganz. Es heisst vorgestern war nichts im Briefkasten, aber vielleicht gestern?

    Die postalische Erreichbarkeit muss werktäglich gegeben sein. Wenn ich also gestern nicht in den Briefkasten geschaut habe, dann ist die Abgabe dass der Brief erst heute gekommen ist doch eher falsch. Oder nicht?

    Einmal wird das klappen mit dem " hab ich heute erst bekommen", nochmal bestimmt nicht. Sonst kommt die Einladung mit Postzustellungsurkunde.

    Und die Frage an frauholle385 : Was ist daran eine Frechheit wenn du nicht nach deiner Post schaust?

    Das mit dem Antrag kann ich dir nicht beantworten. Das kommt drauf an wie dein JC das handhabt. Von wann bis wann läuft denn die aktuelle Bewilligung?

    Ich kenne es als "für einen Monat ablehnen und danach läuft die Gewährung weiter".

    Wenn ihr ab Januar wieder Bürgergeld bekommt, dann ist die Lücke von einem Monat unproblematisch, die Lücke wird mit nachrangigem Versicherungsschutz geschlossen sobald im Januar wieder die Pflichtversicherung kommt.

    Kann aber sein dass die KV sich meldet.

    Wenn du dabei Verluste machst stellt sich doch die Frage warum du das fortsetzt?

    Sofern es sich wirklich nur um den Verkauf von Gegenständen handelt die vorher schon in deinem Besitz waren, dann dürfte es sich um "Umwandlung" von Vermögen handeln, welches nicht als Einkommen anrechenbar ist.

    Deine SB geht wohl von einem gewerbsmäßigen Handel aus.

    Hmm, das müsste dann aber nochmal geprüft werden.

    Auf der Seite hier steht folgendes:

    Wegen des persönlichen Anwendungsbereichs von § 3 Nr. 36 EStG ist die Steuerfreiheit für Pflegepersonen, die keine Angehörige sind, nur zu gewähren, wenn sie eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Eine solche sittliche Pflicht kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. … „

    Steuerfreiheit hinsichtlich des Pflegegeldes besteht demnach wenn es sich bei der Pflegeperson um einen Angehörigen der pflegebedürftigen Person handelt. Bei Nicht-Angehörigen liegt Steuerfreiheit nur dann vor, wenn die Person nicht mehr als eine Person pflegt.

    Wenn wirklich ein Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid erlassen wurde, könnte die Veränderungsmitteilung evtl nicht ausreichen. Ich würde vermuten das zuvor normal bewilligt war und die Aufhebung erfolgt ist um dann vorläufig zu gewähren.

    Aus welchen Gründen dann keine vorläufige Bewilligung erfolgt ist könnte allenfalls nur erraten werden.

    Ich würde dazu raten auf die Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen und gleichzeitig einen neuen Antrag zu stellen.

    Unklar ist auch leider die Angabe dass man als Selbstständiger Bürgergeld bezogen hätte, sich vor 5 Monaten Selbstständig gemacht habe und seit 5 Monaten keine Leistungen mehr erbracht werden. Was denn nun? Damit kann man wohl kaum Bürgergeld als Selbstständiger bezogen haben.

    Wie kommst du auf 60.000 Euro Vermögensfreibetrag? Das ist falsch.

    Für das erste Jahr des Bezuges von Leistungen sind es 40.000 Euro, danach 15.000 Euro.

    Daneben gilt ein Freibetrag für 1 KFZ von 15.000 Euro. Das deine beiden Autos unter diesem Wert liegt, spielt keine Rolle. 1 KFZ geht in den besonderen Freibetrag, das andere in den allgemeinen Freibetrag.

    Mit dem KFZ der Freundin könnte unproblematisch sein, wenn du das genauso nachweisen kannst.

    Hallo,

    Zunächst bitte nicht Unterhaltsrecht und Leistungsrecht vermischen.

    Du bekommst 250 Euro Kindergeld? Falls ja, dann sind auch 250 anzurechnen, da ein Zufluss erfolgt.

    Beim Unterhalt steht erstmal das Kindergeld beiden Elternteilen zu. Wenn du das Kindergeld bekommst, dann darf er nach dem Unterhaltsrecht das halbe Kindergeld abziehen. Kindesunterhalt wird immer mit hältigem Kindergeldabzug gerechnet.

    Und angerechnet wird doch auch nur der Unterhalt der tatsächlich gezahlt wird, oder?