Es steht im Gesetz dass Ausgaben die zur Erziehlung des Einkommens führen abzusetzen sind. Lass mal die alten Zeiten weg.
Man versuchte ein wahrscheinlich zu erwartendes Einkommen zu prognostizieren. Es ist nur eine Prognose. Das wird auch bei Leuten gemacht die schwankenden Arbeitseinkommen haben und auch bei Selbstständigen. Ist vom Grundsatz her absolut üblich und auch im Gesetz so vorgesehen. Das ist nicht das Problem.
Was aber nicht geht, ist fern der Realität irgendwas zu unterstellen.
Oder hast du regelmäßig und dauerhaft gespielt?
Also wie Bernd geschrieben hat: Widerspruch einlegen 6nd erklären dass du keine Gewinne erwartest und daher die Einkommensprognose zu einer Unterdeckung deiner Bedarfe führt.