Werden VM Angaben zurückgerechnet

  • Guten Tag, bin 61 und seit 3 J im Alg2. Mit dem neuen Buergergeld wird Erneuerung der Anlage VM gefordert. Ich habe ein Girokonto mit 16T€ drauf, das ist das Alg2 Schonvermögen von 10-11T€ + PKW-Verkauf + Minderausgaben während Corona. Wird mir jetzt rückwirkend ein zu hohes Vermögen angelastet?

  • Das Schonvermögen bei Hartz4 war immer Lebensalter x 150 + 700€ Reserve, etwa 10T€ für Ältere, sollte bekannt sein. Dieser Betrag steigt neim Bürgergeld auf 15T€ (ab 2024), wenn ich das richtig verstanden habe. Ich hatte die 10T€ aber in 2022 überschritten, und das kann man aus der VM, die ich im Februar abgeben muss, herauslesen.

  • Ganz allgemein, könnte der Schnitt, der mit dem Bürgergeld gemacht wird, auch zur Kontrolle eines rechtmäßigen Hartz4 Bezuges ausgenutzt werden. Tausende könnten vielleicht unangenehme Post vom JC bekommen (" ... Ihr Girokonto lässt vermuten, dass sie in 2022 unrechtmäßige Leistungen bezogen. Wir prüfen Ihr angegebenes Konto ..." o.s.ä.)

    Ist das in euren Augen denkbar?

    • Offizieller Beitrag

    Das Schonvermögen bei Hartz4 war immer Lebensalter x 150 + 700€ Reserve, etwa 10T€ für Ältere, sollte bekannt sein.


    Und dann gab es da noch den § 67 Abs. 2 SGB II. Sollte bekannt sein.


    Ist das in euren Augen denkbar?


    Dafür ist die Norm sicherlich nicht geschaffen worden, aber natürlich kann es sein, dass jetzt Betrüger auffliegen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Dass mit § 67 Abs. 2 SGB II könnte bei mir zutreffen, das wusste ich nicht, genau genommen, weiß ich immer noch nicht, wie das zu interpretieren ist, Als ich letztes Jahr nach "zu hohes Schonvermögen " gegoogelt habe, kam da nichts. Ich kenne nur die Formel 150xLebensjahre, die gilt ja schon immer. Ihre Antworten sind zwar knapp und etwas launisch, aber ich sage mal vorsichtig Danke.

    Meine 2.Bemerkung sollte nicht aussagen, dass seien Betrüger, das man Richtlinien verletzt kann auch ohne Vorsatz passieren. Wollte nur anmerken, dass die mit den neuen Daten einen Massenabgleich machen (können) .

    Gruß

  • Das ist ja nur eine abstrakte Vermutung von mir. Minister Heil hat das Bürgergeld mit Engelszunge beschrieben " ... alles wird besser ...". Und das erste, was passiert, allen Beziehern VM abverlangen und alte Zeiträume kontrollieren. Das wäre verschlagen, oder?

  • Lass die Vermutung stecken oder setze den Aluhut ab. Es geht doch nicht darum massenhaft die Vergangenheit zu überprüfen.


    Aber, wenn jemand jetzt seine Vermögensverhältnisse nicht nur erklären sondern auch belegen muss dann kann es natürlich passieren das zu Unrecht bezogene Leistungen festgestellt werden. Aber es gibt keine entsprechende Weisung in der Richtung.

  • Nichts anderes passiert doch bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch. Wenn der Sachbearbeiter durch eine Prüfung (aus welchem Grunde auch immer diese vorgenommen wird) feststellt, dass hier in der Vergangenheit offenbar zu unrecht Leistungen bezogen wurden, unternimmt er natürlich etwas. Je nach Sachverhalt gibt es neben der Rückforderung noch ein Strafverfahren.

    Aus dem von Dir geschilderten Sachverhalt sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich. Hört sich so an, als hättest Du versucht, unberechtigterweise Leistungen zu beziehen, hat aber nicht geklappt, weil die Gesetzeslage (zu Deinen Gunsten) anders war als Du dachtest. Juristen haben dafür ein Wort, dass aber wohl als Beleidigung aufgefasst werden könnte.

  • Ich habe überhaupt nichts versucht, und künftig werde ich woanders um Rat fragen. Euer Ton passt mir nicht, aber auf Arabisch fände icch die Seite hier gut ...