Beiträge von Toetje

    Die Fallkonstellation ist für dieses Forum etwas komplex fürchte ich. Da ihr beide (eigentlich) noch zu BG eurer Mutter gehört, hättet ihr mit ihr umziehen müssen. Wie das zuständige JC die Situation bewertet, kann ich natürlich nicht wissen. Einfach eine eigene Wohnung suchen ist sicher keine Lösung und Du würdest ja wieder die Zustimmung des JC benötigen. Am sinnvollsten wäre es sicher, den Sachverhalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im JC zu klären - also dort einen Termin vereinbaren. Vielleicht könntet ihr dann auch zusammen Deine Mutter anrufen und ihr die Sorgen, die sie hat nehmen?

    Vielleicht solltest Du mal schauen, ob es bei euch in der Gegend ein paar Möglichkeiten gibt, dich mit diesen Dingen, in denen Du noch sehr unsicher bist, zu unterstützen. Frag doch mal beim zuständigen Jugendamt nach einer ambulanten Hilfe.

    Hallo Peter, beziehst Du noch Bürgergeld, weil Du verheiratet bist und Deine Frau Anspruch hat, bzw. Du ein Kind mit einem eigenen Anspruch hast oder eine Arbeitsmarktrente erhältst? Dann würdest Du über das Sozialgeld weiter Geld vom JC bekommen. Wenn das alles nicht zutrifft, musst Du einen SGB XII Antrag stellen, denn Du beziehst mehr als 6 Monate eine Rente.

    Soweit Du beim JC bleibst, weil eine von den o.g. Regelungen zutrifft, dann gibt es für die Zeit kein Vermittlungsvorschläge oder nur sehr eingeschränkt in Absprache mit dem pAP.

    Wohnungsgeberbestätigung:
    Meine Jugendberatung hat mir gesagt, dass meine Mutter dies ausfüllen und unterschreiben kann. Das habe ich auch so gemacht und heute abgegeben.

    Wenn dir das tatsächlich so gesagt wurde ist das nicht nur falsch sondern sogar eine Ordnungswidrigkeit. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist zwingend vom Vermieter zu unterzeichnen! und das wird er natürlich nur tun, wenn er eine Untervermietung gestattet.

    Wenn nicht klar ist, wie hoch die Miete plus Nebenkosten für den Hauptmieter ist, kann das JC nicht beurteilen, ob Dein Mietanteil angemessen ist. Dafür ist irrelevant, was Deine Mutter meint. Ein Untermietvertrag ist hinsichtlich Deiner Antragstellung beim JC nicht unabhängig vom Hauptmietvertrag zu betrachten. Wenn Du also die Nachweise nicht vorlegst, wird der Sachbearbeiter diesen Teil Deines Antrages nicht prüfen können und Du erhältst die Miete nicht.

    Ansonsten kann man Dir nur warm ans Herz legen, Dir schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen. Eventuell auch erstmal etwas ausbildungsfernes.

    Der Mietvertrag muss ja nu deutlich eurer Wohnung zuzuordnen sein. Welche wichtigen Daten Deiner Mutter, außer Name, sind denn enthalten? Sollte Geburtsdatum und Telefonnummer drin stehen, kann das geschwärzt werden. die Zustimmung zur Untervermietung kannst Du beim Vermieter anfragen oder aber durch die Wohnungsgeberbescheinigung, unterschrieben vom Vermieter nachweisen.


    Das Amt kann und darf sie im übrigen gar nicht kontaktieren, es sei denn, Du erteilst eine Vollmacht.


    Ansonsten bin ich bei Turtle.

    Das dürfte für das JC im Ergebnis egal sein. Anerkannt werden bei der Mutter 1/3 der Mietkosten. Wie ihr das rechtlich ausgestaltet ist eure Sache und sollte vielleicht eher von Mieterbund oder so beurteilt werden, was für euch das Beste ist.

    Hallo, bezieht Deine Mutter Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII? Beim Bürgergeld würde sie 1/3 der Miete (ich gehe davon aus, dass die Wohnung für 2 Personen angemessen ist) und Ihren Regelbedarf erhalten. Eine weitere Leistung eurerseits für Deine Mutter würde nicht erwartet. Natürlich würde die HG abgefragt und sie muss euch als Mitbewohner benennen.

    Eine postalische Erreichbarkeit ist gefordert, ja. Es kann aber jeder nachlesen, dass die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse "freiwillig" ist. Auch wenn dies gern und oft nur sehr klein und versteckt geschrieben wird und man manchmal von Mitarbeitern penetrant nach diesen Daten gefragt wird.

    für die meisten Menschen ist aber gerade das eine Erleichterung. die Kommunikation geht wesentlich schneller und direkter. Du scheinst dies nicht zu wünschen. Das ist ok, erschwert halt die Kommunikation von beiden Seiten. Ansonsten schließe ich mich Ubu an.

    Sozialhilfe im SGB II soll eine vorübergehende Hilfe in einer Notsituation sein. Um diese zu beenden, ist auch die Initiative des Bürgergeldempfängers notwendig.

    Wozu muss ich einen (festen) Wohnsitz anmelden? Wenn ich keinen habe, habe ich keinen. Für KdU ist das nicht erforderlich, gerichtlich festgestellt. Es hesst ja auch Kosten der Unterkunft und nicht Kosten des Wohnsitzes.

    Ich gehe davon aus, dass Du nur herumtrollen und provozieren willst. Ich gebe aber dennoch eine ernsthafte Antwort:

    Wenn du ohne die Möglichkeit Dich anzumelden auf einem Campingplatz oder unter der großen Eiche im Park campierst, muss Deine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Weiterhin hast du nur Anspruch auf Leistungen, wenn das Jobcenter auch örtlich für Dich zuständig ist. Also gibt es, wenn Anmelden im Bereich Deines Wohnwagens nicht möglich ist nur zwei Varianten: Du sorgst für eine postalische Erreichbarkeit, da Du offiziell ohne festen Wohnsitz bist - dies ist meist bei entsprechenden Einrichtungen in der Stadt in der man sich aufhält möglich, oder man ist ohne festen Wohnsitz und erhält einen täglichen Barbetrag. Ob dann die tatsächlichen Kosten für Deine Unterkunft übernommen werden, hat damit erstmal nichts zu tun. Es geht um die Zuständigkeit.

    Bezüglich des Anrufes vom Amt hast du vielleicht daraus gelernt, dass man besser keine Telefonnummer dort angibt und je nach Gegenüber auch keine eMail-Adresse.

    Wenn Du noch mehr so waaaaahnsinnig tolle Tipps auf Lager hast, werde ich Dich melden. Wenn jemand Geld aus Steuermitteln möchte, gibt es halt ein paar Regeln, an die der Mensch sich halten muss. Erreichbarkeit gehört auch dazu. Was speziell ist so dramatisch daran, wenn man angerufen wird und einem erläutert wird, was die rechtliche Situation ist? Genau: nichts. Einen Antrag darfst Du immer stellen, auf alles mögliche. Er wird im Zweifel dann abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber es soll ja auch Menschen geben, die froh sind, wenn ihnen geholfen wird.

    Zunächst einmal musst du Deinen Wohnsitz anmelden können und es muss erlaubt sein, auf Deinem Standplatz dauerhaft zu leben. Dann kann über die Frage nachgedacht werden, in welcher Höhe die anfallenden KdU übernommen werden können.

    Auch wenn der eigentliche Verfasser des Beitrages sich gar nicht mehr gemeldet hat: Wenn das als Einzahlung deklariert wurde und man vorher kein Sparvermögen in Form von Bargeld angegeben hat, ist die Frage dennoch erlaubt, wo das Geld herkommt. Auch wenn es unterhalb von Freibeträgen liegt und daher anrechnungsfrei bleiben würde, muss man das Vorhandensein von Vermögen, bar oder sonst wo, angeben.

    Es ist doch immer wieder schön, wie der Steuerzahler für Menschen aufkommen soll, die meinen mit Ihrem Geld machen können was sie wollen (ja, das darf grundsätzlich) und trotzdem Geld vom Staat haben wollen.


    Warum fragst Du eigentlich, wenn Du Dir alle Antworten schon selbst gegeben hast?

    Natürlich ist das erstmal Einkommen, was denn sonst? Wenn es kein Einkommen sein soll, muss das Gegenteil bewiesen werden, durch eine entsprechende Dokumentation.

    Du deklarierst es auch als Einkommen - oder weist durch einen sachgerechten und formal richtigen Darlehensvertrag nach, dass es kein Einkommen ist. Dann müsstest Du aber auch nachweisen können, wann und wie Du die Summe verliehen hast. So wie Du es erklärst (überweist ab und zu.... / manchmal überweise ich Geld zurück) wird man Dir die Darlehenserklärung aber nicht einfach so glauben. Es stellt sich auch die Frage, wie Du dir diese Verhaltensweise erlauben kannst, wenn Du doch nun Bürgergeld beanspruchst....

    Ich stimme Ubu grundsätzlich zu. Um ganz objektiv auf Deine Frage einzugehen: Nein, es gibt derzeit keine Möglichkeit, außer selbst genug Geld zu verdienen. Ansonsten wirst Du bei Deiner Mutter bleiben müssen und Deine Freundin kann im Zweifel zurück zu Ihren Eltern. Warum sollte die Allgemeinheit euch noch Wohnung mit allem Drum und Dran finanzieren?

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Forist eventuell den ärztlichen Dienst meint, das sind ja in der Regel die zuständigen Amtsärzte im Gesundheitsamt. die Einschätzung des Amtsarztes holt MuI auch ein, wenn die DRV nicht im Rennen ist.