Bürgergeldantrag im Laufe - Untermietvertrag - was soll ich tun?

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Ich habe meine Ausbildung Mitte Juni abgeschlossen und mich danach arbeitslos gemeldet. Während der Ausbildung habe ich mit meiner Mutter und meiner Schwester gewohnt und keine Miete bezahlt. Nach Abschluss der Ausbildung haben meine Mutter und ich einen Untermietvertrag vereinbart. Ich zahle einen Teil der Miete (etwa 500,00 Euro), den Rest zahlt meine Mutter für meine Schwester, da diese noch ihr Abitur macht. Ab Juli zahle ich Miete. Meine Mutter hat sich Anfang Juni abgemeldet, wohnt in einer anderen Stadt und gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft in dieser Wohnung. Das ALG I (etwa 400,00 Euro) reicht nicht für meine Miete aus. Daher habe ich beschlossen, zusätzlich zum ALG I Bürgergeld zu beantragen.

    Meinen Antrag auf Bürgergeld habe ich im Juli online gestellt (mit vielen Schwierigkeiten und Verwirrungen). Später erhielt ich eine Antwort, dass noch Unterlagen fehlen.

    Das Jobcenter teilte mir mit, dass ich eine Jugendberatung bekomme, da ich unter 25 Jahre alt bin. Ich bin 20 Jahre alt. Nach einem Ersttermin Mitte Juli mit der Jugendberatung wurde mir vom Jobcenter gesagt, dass ich zur GISBU gehen muss, um den GISBU-Nachweis zu erhalten. (Das hat meine Jugendberatung verwundert, da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe und deshalb eigentlich nicht wochenlang auf diesen Nachweis warten müsste.) Da es Juli war, waren viele im Urlaub, und deshalb bekam ich den Termin erst Ende August.

    Die meisten fehlenden Unterlagen habe ich bereits abgegeben. Der Antrag kann jedoch nicht bearbeitet werden, solange nicht alle Unterlagen vorliegen.

    Das Jobcenter hat bisher keinen Bericht von der GISBU erhalten. Wenn dieser eingeht, dauert die Bearbeitung durch das Jobcenter voraussichtlich noch weitere zwei Wochen. Außerdem fehlen mir noch weitere Unterlagen.

    Folgende Unterlagen fehlen noch:

    • GISBU-Nachweis (in Arbeit)
    • Hauptmietvertrag der Wohnung
    • Schriftliche Genehmigung des Wohnungseigentümers zur Untervermietung
    • Kindergeldbescheid
    • Meldebestätigung
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Aktueller Stand:
    Meine Mutter hat mir von Anfang an gesagt, dass sie mir ihren Mietvertrag nicht geben wird, da dort ihre persönlichen Daten enthalten sind. Auch die Genehmigung zur Untervermietung will sie mir nicht geben. Und das Amt soll sie persönlich kontaktieren.

    Um die restlichen Unterlagen kümmere ich mich derzeit.

    Was soll ich jetzt tun? Wir haben bereits September.

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    • Offizieller Beitrag

    Die Wohnung kostet insgesamt 1000 Euro? Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten? Wird da auf den Hauptmietvertrag verwiesen?


    Was soll ich jetzt tun? Wir haben bereits September

    Hat dir deine Mutter denn schon gekündigt? Immerhin schuldest du doch schon ein paar Mieten, oder?

    Ansonsten hilft es, schnell einen Job zu finden. Erstmal irgendeinen. Nicht unbedingt, was du gelernt hast. Woran hapert es dahingehend? Jung, ungebunden und gut ausgebildet?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Der Mietvertrag muss ja nu deutlich eurer Wohnung zuzuordnen sein. Welche wichtigen Daten Deiner Mutter, außer Name, sind denn enthalten? Sollte Geburtsdatum und Telefonnummer drin stehen, kann das geschwärzt werden. die Zustimmung zur Untervermietung kannst Du beim Vermieter anfragen oder aber durch die Wohnungsgeberbescheinigung, unterschrieben vom Vermieter nachweisen.


    Das Amt kann und darf sie im übrigen gar nicht kontaktieren, es sei denn, Du erteilst eine Vollmacht.


    Ansonsten bin ich bei Turtle.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Der Mietvertrag muss ja nu deutlich eurer Wohnung zuzuordnen sein. Welche wichtigen Daten Deiner Mutter, außer Name, sind denn enthalten? Sollte Geburtsdatum und Telefonnummer drin stehen, kann das geschwärzt werden. die Zustimmung zur Untervermietung kannst Du beim Vermieter anfragen oder aber durch die Wohnungsgeberbescheinigung, unterschrieben vom Vermieter nachweisen.


    Das Amt kann und darf sie im übrigen gar nicht kontaktieren, es sei denn, Du erteilst eine Vollmacht.


    Ansonsten bin ich bei Turtle.

    Die Wohnung kostet insgesamt 1000 Euro? Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten? Wird da auf den Hauptmietvertrag verwiesen?


    Hat dir deine Mutter denn schon gekündigt? Immerhin schuldest du doch schon ein paar Mieten, oder?

    Ansonsten hilft es, schnell einen Job zu finden. Erstmal irgendeinen. Nicht unbedingt, was du gelernt hast. Woran hapert es dahingehend? Jung, ungebunden und gut ausgebildet?

    Miete:
    Nein, meine Mutter hat mich nicht gekündigt. Ich habe seit Juli alle Mieten bezahlt, da ich während meiner Ausbildungszeit Geld angespart habe und im Moment davon lebe.

    Ausbildung:
    Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter. Ich habe keine guten Erfahrungen in der Kanzlei gemacht, in der ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Deshalb habe ich mich nicht nur bei Kanzleien beworben, sondern auch in anderen Bürobereichen. Meine Noten sind befriedigend bis ausreichend, und ich habe die Prüfung nur knapp bestanden. Kanzleien sagen mir, dass sie mich wegen meiner Rechtschreibung in Deutsch nicht annehmen würden. Ein Rechtsanwalt findet es schade, dass die Kanzlei mich nicht ordentlich ausgebildet hat und ich dort nur am Empfang eingesetzt wurde.

    Mietvertrag:
    Meine Mutter hat mir immer wieder gesagt, dass es ihr Mietvertrag ist und nichts mit meinem Bürgergeld zu tun hat.
    Der Vertrag ist zwischen Vermieter und Mieter, also ihr.
    Der Untermietvertrag ist zwischen meiner Mutter und mir.

    Wohnungsgeberbestätigung:
    Meine Jugendberatung hat mir gesagt, dass meine Mutter dies ausfüllen und unterschreiben kann. Das habe ich auch so gemacht und heute abgegeben.

  • Die Wohnung kostet insgesamt 1000 Euro? Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten? Wird da auf den Hauptmietvertrag verwiesen?


    Hat dir deine Mutter denn schon gekündigt? Immerhin schuldest du doch schon ein paar Mieten, oder?

    Ansonsten hilft es, schnell einen Job zu finden. Erstmal irgendeinen. Nicht unbedingt, was du gelernt hast. Woran hapert es dahingehend? Jung, ungebunden und gut ausgebildet?

    Frage 1: Die Wohnung kostet insgesamt 1.000 Euro?
    Antwort: Nein, die Gesamtmiete für die Wohnung ist mir nicht bekannt, da meine Mutter die Hauptmieterin ist. Ich zahle meiner Mutter 500 Euro als Untermiete.

    Frage 2: Was steht im Untermietvertrag zu den Betriebskosten?
    Antwort: Im Untermietvertrag steht, dass ich meiner Mutter 500 Euro zahle. Dieser Betrag ist inklusive Heizung und Warmwasser. Alle Nebenkosten sind darin enthalten.

    Frage 3: Wird im Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag verwiesen?
    Antwort: Nein, im Untermietvertrag wird nicht auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertrag, der unabhängig vom Hauptmietvertrag ist. Daher gelten ausschließlich die Regelungen, die im Untermietvertrag festgelegt sind.

  • Der Mietvertrag muss ja nu deutlich eurer Wohnung zuzuordnen sein. Welche wichtigen Daten Deiner Mutter, außer Name, sind denn enthalten? Sollte Geburtsdatum und Telefonnummer drin stehen, kann das geschwärzt werden. die Zustimmung zur Untervermietung kannst Du beim Vermieter anfragen oder aber durch die Wohnungsgeberbescheinigung, unterschrieben vom Vermieter nachweisen.


    Das Amt kann und darf sie im übrigen gar nicht kontaktieren, es sei denn, Du erteilst eine Vollmacht.


    Ansonsten bin ich bei Turtle.

    Eine Vollmacht muss ich also dem Amt erteilen? Das war mir nicht bekannt, danke für den Hinweis.
    Meine Mutter sagt mir immer wieder, dass das Amt sie direkt kontaktieren soll, wenn Unterlagen von ihr benötigt werden. In diesem Fall würde sie einen Rechtsanwalt einschalten.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Meine Jugendberatung hat mir gesagt, dass meine Mutter dies ausfüllen und unterschreiben kann. Das habe ich auch so gemacht und heute abgegeben.

    Wenn dir das tatsächlich so gesagt wurde ist das nicht nur falsch sondern sogar eine Ordnungswidrigkeit. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist zwingend vom Vermieter zu unterzeichnen! und das wird er natürlich nur tun, wenn er eine Untervermietung gestattet.

    Wenn nicht klar ist, wie hoch die Miete plus Nebenkosten für den Hauptmieter ist, kann das JC nicht beurteilen, ob Dein Mietanteil angemessen ist. Dafür ist irrelevant, was Deine Mutter meint. Ein Untermietvertrag ist hinsichtlich Deiner Antragstellung beim JC nicht unabhängig vom Hauptmietvertrag zu betrachten. Wenn Du also die Nachweise nicht vorlegst, wird der Sachbearbeiter diesen Teil Deines Antrages nicht prüfen können und Du erhältst die Miete nicht.

    Ansonsten kann man Dir nur warm ans Herz legen, Dir schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen. Eventuell auch erstmal etwas ausbildungsfernes.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Wenn dir das tatsächlich so gesagt wurde ist das nicht nur falsch sondern sogar eine Ordnungswidrigkeit. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist zwingend vom Vermieter zu unterzeichnen! und das wird er natürlich nur tun, wenn er eine Untervermietung gestattet.

    Wenn nicht klar ist, wie hoch die Miete plus Nebenkosten für den Hauptmieter ist, kann das JC nicht beurteilen, ob Dein Mietanteil angemessen ist. Dafür ist irrelevant, was Deine Mutter meint. Ein Untermietvertrag ist hinsichtlich Deiner Antragstellung beim JC nicht unabhängig vom Hauptmietvertrag zu betrachten. Wenn Du also die Nachweise nicht vorlegst, wird der Sachbearbeiter diesen Teil Deines Antrages nicht prüfen können und Du erhältst die Miete nicht.

    Ansonsten kann man Dir nur warm ans Herz legen, Dir schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen. Eventuell auch erstmal etwas ausbildungsfernes.

    Einige meiner Freunde haben mir auch gesagt, dass ich einfach umziehen soll.
    Dafür muss das Jobcenter aber vorher eine Wohnung genehmigen.
    Im Moment wohne ich mit meiner Schwester zusammen. Die Wohnung hat drei Zimmer und ist wahrscheinlich zu groß.
    Meine Mutter ist unsicher und versteht nicht richtig, was das Amt von ihr will, weil es eigentlich meine Angelegenheit ist. Sie hat schon gefragt, ob sie die Wohnung kündigen soll, damit ich Hauptmieter werde. Ich habe ihr aber gesagt, dass sie keine schnellen Entscheidungen treffen soll.
    Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob ich umziehen soll, da es ein großes Risiko ist. Gleichzeitig möchte ich auch nicht mehr unter meiner Mutter stehen, da ich unter 25 Jahre alt bin und mich von ihr trennen möchte – vor allem in bürokratischen Angelegenheiten, weil sie älter ist und schnell überfordert wirkt.
    Ich bin bei der ganzen Sache völlig unsicher, komme nicht weiter und habe Angst, eine Entscheidung zu treffen, weil sie am Ende wahrscheinlich falsch ist.

  • Die Fallkonstellation ist für dieses Forum etwas komplex fürchte ich. Da ihr beide (eigentlich) noch zu BG eurer Mutter gehört, hättet ihr mit ihr umziehen müssen. Wie das zuständige JC die Situation bewertet, kann ich natürlich nicht wissen. Einfach eine eigene Wohnung suchen ist sicher keine Lösung und Du würdest ja wieder die Zustimmung des JC benötigen. Am sinnvollsten wäre es sicher, den Sachverhalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im JC zu klären - also dort einen Termin vereinbaren. Vielleicht könntet ihr dann auch zusammen Deine Mutter anrufen und ihr die Sorgen, die sie hat nehmen?

    Vielleicht solltest Du mal schauen, ob es bei euch in der Gegend ein paar Möglichkeiten gibt, dich mit diesen Dingen, in denen Du noch sehr unsicher bist, zu unterstützen. Frag doch mal beim zuständigen Jugendamt nach einer ambulanten Hilfe.

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    • Offizieller Beitrag

    Ausbildung:
    Abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter. Ich habe keine guten Erfahrungen in der Kanzlei gemacht

    Deshalb ja auch der Hinweis, dass du dich nicht auf den erlernten Beruf versteifen solltest. Angesichts der teuren Miete gehe ich davon aus, dass du zumindest städtisch wohnst. Da sucht niemand im Supermarkt eine Aushilfe? Oder die (System)Gastronomie? Bürgergeld muss sehr erstrebenswert sein, wenn seit fast 4 Monaten noch nicht mal ein kleiner Nebenjob erlangt wurde.


    Frage 1: Die Wohnung kostet insgesamt 1.000 Euro?
    Antwort: Nein, die Gesamtmiete für die Wohnung ist mir nicht bekannt,

    Witzig. Wie muss ich mir das vorstellen? Da legt dir deine Mutter einen Untermietvertrag hin "Unterschreibe" und du, der du kaum Geld hast, fragst nicht mal, ob das, was deine Mutter an Geld verlangt, überhaupt verhältnismäßig ist oder du plötzlich den Löwenanteil zahlen sollst?! Was ist eigentlich mit deinem Kindergeld? Bekommst du das wenigstens auf dein Konto? Bis du 21 wirst, besteht ja weiterhin Anspruch.


    Daher gelten ausschließlich die Regelungen, die im Untermietvertrag festgelegt sind.

    Standard Untermietvertrag aus dem Handel oder per Hand geschrieben? Im Normalfall verweist ein Untermietvertrag z. B. zur jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Bedingungen des Hauptmietvertrages.


    m Untermietvertrag steht, dass ich meiner Mutter 500 Euro zahle. Dieser Betrag ist inklusive Heizung und Warmwasser. Alle Nebenkosten sind darin enthalten.

    Geht m. E. n. gar nicht. Heizkosten müssen abgerechnet werden. Da gibt es nur selten Ausnahmen.


    Dafür muss das Jobcenter aber vorher eine Wohnung genehmigen.

    Nicht, wenn man mit seiner Hände Arbeit das Geld verdient. Diese Option blendest du ständig aus.


    Dem Jobcenter wird es darum gehen, zu prüfen, ob euer Untermietvertrag ein Vertrag zu Lasten Dritter ist. Der Begriff sagt dir hoffentlich was als ReFa. Denn, wenn 2 Personen in der Wohnung leben und die Miete z. B. 600 Euro beträgt, dann gibt es keinen Grund, 500 Euro von dir abzuknöpfen und das andere Kind fast kostenlos wohnen zu lassen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich finde es auch mal wieder bezeichnend, dass die Mutter ab dem Monat, wo du arbeitslos geworden bist, Miete verlangt. Die ganze Zeit hast du dort kostenlos gewohnt. Klar, jetzt bezahlt dann der Staat die Miete. Ich habe selbst eine Tochter und hätte ihr nach Abschluss ihrer Ausbildung und darauf folgender Arbeitslosigkeit keine Miete abgeknöpft. Allerdings wäre es gar nicht erst soweit gekommen, denn ich hätte ihr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie sich umgehend um einen Job kümmern muss. Egal in welchem Bereich. Wenn dir deine Ausbildung nicht gefallen hat, dann such dir was anderes. Du kannst auch noch eine 2. Ausbildung machen. Hat meine Tochter auch gemacht. Allerdings hat sie während ihrer Ausbildungen auch zu Hause gewohnt. Kostenfrei. In der heutigen Zeit ist es kein Makel, wenn man eine zweite Ausbildung macht. Mit 20 Jahren nach der Ausbildung zu Hause zu hocken und sich vom Staat finanzieren zu lassen, geht in meinen Augen gar nicht.

  • Die Frage ist ja hier, Birgit, warum entsteht so eine Konstellation. So sie denn stimmt. Mutter zieht in eine entfernte Stadt (obwohl die Tochter kurz vorm Abitur ist, und die beiden ja der Situation ganz offensichtlich nicht gewachsen sind) und überlässt die von ihr angemietete Wohnung dem Sohn und der Tochter und will dann, nach Auszug, Miete kassieren. Naja.

    Die Tochter als Abiturientin wird ja vermutlich keine Miete zahlen können. Und der Sohn unterschreibt einen Mietvertrag ohne zu wissen, wer die Summe bezahlen soll. Sachen gibts.

    Ansonsten gebe ich Dir recht. Es sollte problemlos möglich sein, Arbeit zu finden und derweil eventuell drüber nachzudenken z.B. eine weitere Ausbildung zu machen...

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen