Beiträge von Torstenbitsch

    Hallo,


    zunächst habe ich eine Verständnisfrage.


    1. Setzt "Karenzzeit " voraus, dass man in einer unangemessen teuren Wohnung lebt oder gilt "Karenzzeit" für alle LB ab 01.01.2023 auch wenn Sie jahrelang aktuell angemessen wohnen ?


    2. Muss im Rahmen der Beratungspflicht bei beabsichtigten Umzug (es liegt noch kein Wohnungsangebot vor) außerhalb unseres Kreises auf die Karenzzeit hingewiesen werden ?

    Auch wenn derjenige bisher angemessen wohnte ?


    3. Wenn jemand angemessen wohnte, jahrelang SGB II bezieht und ab 01.03.2023 ins SGB XII wechselt. Gilt die Karenzzeit ab 01.01.2023 oder ?

    Der Begriff "Bürgergeld" klingt viel besser als Hartz IV. Ändert aber ja nichts an den unterschiedlichen Personenkreise vom SGB II und SGB XII. Die Regelbedarfe sind aber grundsätzlich gleich. Bevor Sie über Sozialleistungen nachdenken müssten Sie ohnehin erstmal klären, ob Sie nicht doch einen Anspruch auf Altersrente habe ? Wurde das überhaupt geprüft ? Dieser wäre immer vorrangig. Wenn Sie tatsächlich über keine vorrangigen ausreichenden Einkommen verfügen können Sie ganz normal wie bisher Grundsicherung im Alter beantragen. Der RB wird dort auch erhöht.