Wenn du die 3 Monate in der Wohnung wohnst, wird auch die Miete weitergezahlt.
Beiträge von Birgit63
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Natürlich, wovon will er denn die Mietwohnung bezahlen? Er will seine Eigentumswohnung nicht vermieten. Soll die leer stehen und das JC zahlt ihm dann eine Mietwohnung?
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Ich vermute, dass es hier um Bürgergeld geht. Was passiert, wenn ihr Partner Bürgergeld beantragen muss. Sie hat Angst, dass sie für ihren Partner mit aufkommen muss. Diese Angst ist auch berechtigt. Sie leben schon länger zusammen und sind daher eine BG. Da ändern auch getrennte Konnten nichts dran. Ich bin seit 38 Jahren verheiratet und wir haben schon immer getrennte Konten.
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Das habe ich auch geantwortet.
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Der TE möchte, dass die Kosten für Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten und Ablösesumme übernommen werden. Die Bank übernimmt nichts. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es um ein Darlehen beim JC geht.
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Natürlich nicht. Ein Schrebergarten ist als Hobby zu betrachten. Und vom JC gibt es kein Geld für Hobbies.
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Da brauchst du nichts versuchen. Damit seid ihr raus. Ihr habt zusammen mit 3.500 Euro. Ich meine es nicht böse. Aber das ist jammern auf hohem Niveau. Hier bleibt nur eines. Die Ausgaben überprüfen und reduzieren.
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Deine Frau arbeitet Vollzeit. Wieviel verdient sie denn? Ich weiß nicht, ob es Übergangsgeld und Bürgergeld geben kann. Aber mit 1.200 Euro Übergangsgeld gehe ich schwer davon aus, dass es nix dazu gibt. Wenn du Bürgergeld beziehst, gibt es 502 Euro plus Mietanteil. Das dürfte deutlich weniger als 1.200 Euro sein. Du bist in einer Rehamaßnahme oder Umschulung? Ist ganz klar, dass man weniger hat als mit Verdienst. Man muss die Ansprüche runter schrauben.
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Einen tollen Fallmanager hast du, der dich zum Sozialbetrug berät. Das Geld muss zweckgebunden sein. Und in dem Vertrag muss festgehalten sein, wie du das Darlehen zurückzahlst.
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Es gibt doch aber auch Erzieher/innen, die nur 30 Stunden oder 35 Stunden arbeiten. Unter 3 Jahren musst du ja sowieso erstmal gar keinen Job annehmen. Ich gehe davon aus, dass du alleinerziehend bist. Du kannst nur so arbeiten, wie es die Betreuungszeit vorgibt. Mehr geht nicht.
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Ich sehe es auch so. Warum soll der Steuerzahler für deine Mutter zahlen, wenn die eigenen Kinder es könnten? Was habe ich mit deiner Mutter zu tun?
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Man hat als Friedhofsgärtner nichts mit den Toten zu tun. Man hebt die Gräber aus, räumt nach der Beerdigung die Blumen weg, mäht den Rasen, schneidet die Hecken etc. Was besseres kann dir gar nicht passieren. Hallo wie schon geschrieben ÖD ist wie ein Sechser im Lotto.
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Du vergisst die Miete.
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Wie kommst du auf 2.500 Euro zusätzlich? Momentan ist es ja so, dass das Kindergeld angerechnet wird. Das soll sich ja mit der Kindergrundsicherung ändern, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann sehe ich es wie du. Eine Familie mit 2 Kindern hat dann wahrscheinlich wirklich mehr im Geldbeutel als eine normale Durchschnittsfamilie, die außer der Kindergrundsicherung (jetziges Kindergeld) keine Sozialleistungen bezieht.
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Um welche Summe geht es denn konkret?
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Ich sehe hier auch null Chancen. Minijobs gibt es im Einzelhandel sicherlich auch an deinem Wohnort. Fast jeder Supermarkt sucht 520 Eurokräfte. Du möchtest nach Berlin ziehen. Warum auch immer. Dann such dir in Berlin eine angemessene Wohnung, melde dich hier und und in Berlin an. Umzugskosten wird du allerdings keine bekommen, da es für den Umzug keinen Grund gibt.
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Da habe ich mich auch gewundert. Kann ich mir auch gar nicht vorstellen. Ich habe auch eine Tochter. Wenn die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen wäre, sich nach ihrer Ausbildung sofort einen Job zu suchen, hätten wir sie natürlich unterstützt. Auch kann man während der Genesungsphase nach einer OP schon Bewerbungen schreiben. Sollte man eingeladen werden und man kann nach der OP noch nicht, kann man das sagen und den Vorstellungstermin nachholen.
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Dein Bruder darf das Geld aber nicht auf dein Konto überweisen. Am besten gibt er es dir bar und du verwendest es für Einkäufe und bezahlst ganz normal die 40,00 Euro Differenz selbst.
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Wie soll das bewerkstelligt werden? Wenn er dir das Geld auf dein Konto überweist, wird es natürlich angerechnet. Wie hoch ist denn die Differenz? Wenn er die Differenz direkt an den Vermieter zahlt und die Differenz zu hoch ist, dann wird sich das JC fragen, wie du dir mit Bürgergeld diese Wohnung leisten kannst.
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Da ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft bildet (evtl. ist der Sohn, der Geld verdient raus), seid ihr evtl. alle bedürftig oder keiner. Die Tochter kann erst ab dem 25. Lebensjahr eine eigene BG bilden. Wenn der Sohn, der arbeitet, seinen Lebensunterhalt mit seinem Verdienst selbst bestreiten kann (Miete, Strom, Nebenkosten, Lebensmittel etc.), dann fällt er aus der BG und sein Gehalt wird nicht angerechnet. Bei der Mutter und dir ist das nicht der Fall. Ihr bildet mit den anderen beiden Kindern eine gemeinsame BG.