Wie soll das bewerkstelligt werden? Wenn er dir das Geld auf dein Konto überweist, wird es natürlich angerechnet. Wie hoch ist denn die Differenz? Wenn er die Differenz direkt an den Vermieter zahlt und die Differenz zu hoch ist, dann wird sich das JC fragen, wie du dir mit Bürgergeld diese Wohnung leisten kannst.
Beiträge von Birgit63
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Da ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft bildet (evtl. ist der Sohn, der Geld verdient raus), seid ihr evtl. alle bedürftig oder keiner. Die Tochter kann erst ab dem 25. Lebensjahr eine eigene BG bilden. Wenn der Sohn, der arbeitet, seinen Lebensunterhalt mit seinem Verdienst selbst bestreiten kann (Miete, Strom, Nebenkosten, Lebensmittel etc.), dann fällt er aus der BG und sein Gehalt wird nicht angerechnet. Bei der Mutter und dir ist das nicht der Fall. Ihr bildet mit den anderen beiden Kindern eine gemeinsame BG.
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Es geht hier wohl um die KK-Beiträge der Tochter der Lebensgefährtin. Da sie 23 Jahre alt ist, muss sie sich selbst krankenversichern.
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Wenn das Guthaben im Zeitraum des Bürgergeldbezugs kommt, dann ist es zu verrechnen. Das nennt sich Zuflussprinzip. Andersherum würde das JC auch eine Nachzahlung, auch wenn diese aus Zeiten vor dem Bürgergeldbezug stammen würde, übernehmen. Es zählt das Datum der Rechnung, nicht wann das Guthaben entstanden ist.
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Also online könnt ihr euch keine Hilfe suchen. Da müsst ihr schon persönlich vorstellig werden. Ihr müsst euch eine Wohnung suchen, die den Kriterien des Bürgergelds entsprechen. Die Höhe der Miete, die das JC übernimmt, ist nicht überall gleich. In der Stadt sind natürlich die Chancen, einen Job zu finden, viel höher als auf dem Land. Ich weiß, dass das mit Kindern nicht unbedingt einfach ist, einen Neuanfang woanders zu starten, weil die Kinder ihr Umfeld verlieren. Aber es ist machbar. Evtl. würde ich auch eine Schuldnerberatung aufsuchen, die euch hilft, wieder auf die Füße zu kommen.
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Es ist nunmal so, dass man bei einigen Sachen z. B. auch Strom geringere Kosten hat wenn man zu zweit wohnt, als wenn man alleine wohnt. Das Licht kostet gleichviel, wenn man zu zweit zu Hause ist. Der Backofen braucht für 2 Personen nicht mehr Strom als für eine Person. Telefonanschluss wird geteilt (hatten wir ja schon).
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Das kommt auf die Pension (Beamter) an. Da kann es gut sein, dass du dann keine Leistungen mehr bekommst. Bürgergeld ist für die Notlage gedacht. Es ist kein bedingungsloses Einkommen. Wenn dein Partner genug verdient, um euch beide zu versorgen, dann liegt ja auch keine Notlage mehr vor.
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Hat deine Freundin ihre Ausbildung im April beendet? Wenn sie jetzt mehr Geld zur Verfügung hat, weil sie ausgelernt hat, dann wird natürlich das Geld vom JC geringer. D. h. es kann sein, dass sie einen Teil der Miete selbst zahlen muss. Je mehr Geld man zur Verfügung hat, desto geringer fällt das Bürgergeld aus.
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Auch muss der Tiefgaragenplatz, wenn er nur Wohnung gehört und du ihn nicht anderweitig vermieten darfst, vom JC bezahlt werden.
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Ihr seid ein Ehepaar. Ich verstehe nicht warum du unbedingt ins Ausland möchtest, wenn deine Frau lieber hier bleiben möchte. Noch dazu aus gesundheitlichen Gründen. Die Gesundheit deiner Frau sollte vor deinen Bedürfnissen stehen. Hier braucht ihr beide keine staatliche Hilfe. Du lässt deine Frau im Stich.
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1.600 Euro sind aber für das Amt zu viel und 150 qm für 2 Personen allemal. Du kannst dich drehen und wenden. Hier hilft nur ein Job.
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Das ist doch Blödsinn. Beim Eigenheim wird sowieso keine Tilgung übernommen. Das Eigenheim ist viel zu groß. Was soll das Amt hier übernehmen? Normalerweise zahlt man beim Hauskauf oder Hausbau auch in eine Versicherung ein, die bei Verlust des Arbeitsplatzes einspringt. Klar rechnet niemand damit seinen Job zu verlieren. Das Haus wurde so groß gekauft, weil man gehofft hat, es mit Nachwuchs zu füllen. Jetzt ist es mit dem Nachwuchs nichts. Die Frau geht arbeiten. Wie hätte die Finanzierung denn ausgesehen, wenn Kinder gekommen wären? Bei 1.600 Euro Abtrag hätte es mit einem Verdienst ja auch niemals geklappt?
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Ich habe nicht vom Handy gesprochen, sondern von einem normalen Telefonanschluss mit Internet. Den hat man nur 1 x pro Haushalt.
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Jeder Job ist in eurem Fall besser als keiner. Egal was für ein Job. Nimm ihn und suche aus dem Job heraus einen besseren Job. Ihr werdet keine Unterstützung bekommen.
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Es gibt Kosten, die fallen bei Paaren nur 1 x an. Telefon, Internet z. B. Die bezahlt man ja nur 1 x und nicht 2 x. Oder auch Stromkosten, 2 Personen verbrauchen ja nicht 2 x Strom. Klar verbrauchen 2 Personen manchmal mehr Strom für doppelte Geräte. Aber das sind nicht 2 x komplette Stromkosten.
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Du musst deine Mutter nicht unterstützen. Du musst nur deinen Mietanteil und deinen Anteil an Nebenkosten bezahlen.
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Natürlich wird keine Haushaltshilfe bezahlt, wenn der Ehemann zu Hause ist. Bewerbungen schreiben kannst du ja trotzdem. Sollte es dann, wovon ich nicht ausgehe, in den nächsten 6 Wochen mit einer Anstellung klappen, könnt ihr bei der KK ja immer noch eine Haushaltshilfe beantragen.
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ALG I bekommt man nur, wenn man auch arbeiten will/kann. Da du mit dem Baby noch nicht arbeiten willst/kannst, kannst du Bürgergeld beantragen. Der Kindsvater ist dir aber zu Betreuungsunterhalt verpflichtet bis das Kind 3 Jahre alt ist. Also den Betreuungsunterhalt musst du zuerst einfordern. Das sind vorrangige Leistungen.
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Ja, du musst jedes Konto angeben.