Ist meine Mutter Bürgergeld berechtigt?

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin neu im Forum und bin Dankbar für jede Hilfe die ich von euch bekommen kann.

    Hier die Situation geschildert:

    Meine Mutter wohnt mit meiner Schwester (21 Jahre) zusammen mit dem Partner meiner Mutter in einem Haus.

    Meine Mutter ist hochgradig Depressiv und daher momentan erwerbsunfähig. Es liegt auch ein Behindertengrad vor. Die erwerbsunfähigkeit geht bislang schon über 2 Jahre. Meine Schwester ist Berufstätig und verdient rund 2.000 Euro Netto.

    Nun ist es so, dass meine Mutter mit meiner Schwester in eine Wohnung ziehen möchten (ohne Partner). Der Partner ist teil des Problems.

    Die Frage ist nun, ist meine Mutter trotz des Einkommens meiner Schwester Bürgergeld berechtigt? Oder gibt es da etwas anderes?

    Problematisch ist außerdem, dass kein Eigenkapital für die Kaution einer Mietwohnung vorliegt. Zudem ist es notwendig Möbel etc zu beschaffen.


    Klar können meine Schwester und ich meiner Mutter etwas unter die Arme greifen, aber das kann ja nicht sein dass wir als Kinder die Kosten für einen solchen Zustand tragen müssen oder?


    Welche Leistungen stehen meiner Mutter zu? Wie kann man eine solche Situation Finanziell am besten meistern?

    Wird man von Vermietern mit solchen Voraussetzungen überwiegend abgewimmelt oder gibt es sonder-Regelungen?


    Gibt es Anlaufstellen für solche Fragen?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    gehört das Haus deiner Mutter oder dem Partner oder beiden, oder ist es gemietet?


    Falls es gemietet ist. wer ist der Mieter laut Vertrag? Deine Mutter, der Partner oder beide zusammen?


    Wem gehören die Möbel, wem gehören die Möbel deiner Schwester?


    Klar können meine Schwester und ich meiner Mutter etwas unter die Arme greifen, aber das kann ja nicht sein dass wir als Kinder die Kosten für einen solchen Zustand tragen müssen oder?


    Welche Leistungen stehen meiner Mutter zu? Wie kann man eine solche Situation Finanziell am besten meistern?


    Über den Satz darfst du in Anbetracht der Tatsache was deine Mutter alles für euch Kinder tragen musste, gerne nochmal in Ruhe nachdenken.


    Mögliche Selbsthilfe ist immer vorrangig bevor der Steuerzahler einspringt.


    Sofern Einkommen und Vermögen nicht dagegenstehen, hätte deine Mutter wohl Anspruch auf den Regelbedarf und die Hälfte der Gesamtmiete. Die andere Hälfte darf deine Schwester tragen, denn mit 2000 Euro netto ist sie nicht bedürftig.


    Halbe Halbe wäre dann auch angezeigt für die Kaution und die Möbel, sofern diese nicht im Eigentum stehen und nicht mitgenommen werden können.


    Wie Vermieter damit umgehen wird dir keine beantworten können und Sonderregelung gibt es nicht , es herrscht auch bei Mietverträgen Vertragsfreiheit.


    Ausnahme der soziale Wohnungsbau mit gewissen Belegungsrechten.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ist es so, dass meine Mutter mit meiner Schwester in eine Wohnung ziehen möchten


    Klar können meine Schwester und ich meiner Mutter etwas unter die Arme greifen, aber das kann ja nicht sein dass wir als Kinder die Kosten für einen solchen Zustand tragen müssen oder?


    Äh, die Schwester will dort einziehen und du schwatzt was von "kann doch nicht sein"? Warum meint die 21jährige Schwester mit gutem Einkommen, dass nur die arme Mutter in der Pflicht ist, ihr ein bequemes Zuhause zu finanzieren?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.