Naja, anscheinend schon, weil du ja noch immer existierst
hatte ja noch erspartes das nebenher weniger wurde. was ist das problem?
Naja, anscheinend schon, weil du ja noch immer existierst
hatte ja noch erspartes das nebenher weniger wurde. was ist das problem?
Scheint bei dir doch seit Jahren gut zu funktionieren.
Im Übrigen darf ich dich um die Einhaltung der Forenregeln bitten:
wie kommst du darauf?? ich bin davon zum glück nicht mehr betroffen.
ich konnte davon jedenfalls nicht leben.
ich würde ein erbe in rente anlegen und ein neues auto kaufen, alles was erlaubt ist.
musst es halt dddenen dann begründen. kannst ja auch sagen warst viel bei der tafel, es ist ja erlaubt. bei verwandten essen ja eher nicht, obwohl es eigentlich genau das gleiche ist. sparen ist beim bürgergeld aber nur drin wenn du das haus gar nie verlässt usw. eigentlich ist es sonst unmöglich.... man braucht immer eher mehr.
aber machen können die da auch nix. geht also.
also ich kann es gut verstehen wenn man etwas anderes machen will das einem spass macht und eine neu ausbildung machen will. ich rate sogar dringend dazu ! sollte doch dann gehen wenn du zuhause wohnst mit dem lehrlingsgehalt. kannst halt keine großen sprünge machen. vom bürgergeld kann ja auch keiner leben....
bürgergeld kannst ja versuchen, so hats genug zeit um zu bewrweben auf ausbildungsplatz im herbst (obwohl da echt spät dran bist....)
und in der logistikbranche wirst ja eh nur ausgebeutet und schlecht bezahlt. ansonsten halt übergangsweise noch ne weile dort arbeiten bis du was findest oder umschulen.... große probleme sehe ich da nicht...
Heizkosten vielleicht? Weil jetzt die Abrechnung im Raum steht mit den neuen Abschlägen?
macht keinen sinn, es wurde beim bürgergeld ca. 39 euro abgezogen und bei den nebenkosten ca. 19... rätselhaft für mich.
hab aber keine sanktionen oder sowas....
Hallo,
bei meinem Bescheid ist das Bürgergeld im Februar um ca. 60 euro insgesamt niedriger und ich weis nicht warum. ist das bei noch jemandem so?
schein ein fehler zu sein....
gruss, tom
ok werd ich mal versuchen ohne belege.... stand ja nichts dabei....
hatte allerdings irgendwo gelesen das sie es dann unterschrieben per brief wollen...
naja werde berichten...
hallo, erstmal ging meine WB durch ohne das Kontoauszüge oder ähnliches gefordert wurden. (nachweislich)
2 Wochen später der Brief ich wäre einer nicht vorhandenen Aufforderung nicht nachgekommen, nämlich den Anhang VM einzureichen (wobei ich das soviel ich weis gar nicht muss, aber naja was solls, aber es nervt)
Es ist der neue VM seit Bürgergeld und man fasst einfach alles zusammen. Kann man diesen Antrag auch online (logischerweise dann nicht unterschrieben) nachreichen? Von Nachweisen (Gesamtübersicht der jeweiligen Konten) steht auch nichts...
hab da schon leute gesehen die richtig radau gemacht haben, das sie kein geld mehr haben und das sie jetzt geld brauchen. da gings vermutlich schnell..
liegt wahrscheinlich an anderer mentalität, würde es aber immer freundlich versuchen, so als tipp...
anrufen, vorbeigehen, nach vorschuß fragen. immer wieder deine situation erklären und einfach nerven.
sonst fällt mir auch nix ein. geht aber normal recht schnell mit dem antrag. 2-3 wochen, hilft dir ja aber auch nicht weiter...
bargeld das du noch zuhause hattest. wo ist das problem?
was meinst wie das andere machen die 100 euro zuviel hatten....
zumindest gilt die 7500 euro regel nicht mehr. beim antrag muss man nur einen wert über 15000 euro angeben.
durchaus eine verbesserrung. frage der zeit bis gerichte unterschiedlich urteilen was die angemessenheit betrifft.....
betrifft mich jetzt zwar (noch) nicht, aber gut zu wissen. eigentlich ist die regel eh verwunderlich bei der auto lobby...
anscheinend doch neue regeln...
man könnte theoretisch also auch nen fetten benz fahren....
Dem Bürgergeld-Bezug steht ein Auto oder PKW nicht entgegen, wenn
– der Zeitwert des PKW, des Autos, 15.000 Euro nicht übersteigt,
– das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i. S .d. SGB II
gelten die 100 euro zuvedienst pro monat oder im schnitt? wären, wenn man in einem monat 500 euro verdient, diese umlegbar auf zb. 6 monate?
und wie sind die grenzen jetzt beim bürgergeld? danke schonmal im vorraus...
naja dachte hatte mal gelesen pkw wird nicht mehr als vermögen gewertet. hat sich aber auch nicht geändert. cicharbeite also ein jahr, kauf mir ein auto und falls ich arbeitslos werde kann ichs wieder verchecken. super. genial geradezu, vor allem wenn man aufs auto angewiesen ist für nächsten job...
Wenn dumm läuft muss ich Anfang März nochmal Alg2 btw Bürgergeld verlängern. Muss man dann nach Bürgergeld Gesetzen die Kontoauszüge wieder einschicken oder nur einen Vermögensnachweis (sprich aktueller Kontostand?).
Wieviel kann man zb. ab Januar über Handel dazuverdienen (ebay).
Es hieß doch mal PKW wird nicht mehr als Vermögen gewertet. Anscheinend ändert sich da aber doch nichts und es bleibt bei den 7500 Euro.
Oder wie ist das jetzt?