Ja verstehe.
Dann stelle ich die Frage anders.
Bekomme ich weniger Sozialleistungen wenn ich mir die 3300€ Übungsleiterpauschale erarbeite?
Ja verstehe.
Dann stelle ich die Frage anders.
Bekomme ich weniger Sozialleistungen wenn ich mir die 3300€ Übungsleiterpauschale erarbeite?
Im Jahr 2026 ist die Übungsleiterpauschale auf 3300 pA angehoben worden.
Bedeutet das für mich als Sozialhilfempfänger und Übungsleiter, dass mir die kompletten 330€ nicht als Gehalt oder sonst wie angerechnet wird?
Oder anders ausgedrückt kann ich die 3300€ komplett behalten?
Hallo,
ich bin zur Zeit noch Bürgergeld Empfänger. (Die Überstellung ins Sozialamt läuft noch)
Ich übe seit einigen Jahren ein Ehrenamt aus, für welches ich eine Übungsleiterpauschale erhalte.
Nun ist leider in der Verwaltung bei meinem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen und ich bekomme das Geld für November 2025 erst
im Januar 2026 auf mein Konto.
Das kommt mir allerdings sehr ungelegen. Nach dem Zuflussprinzip vom Jobcenter, wird das Geld dann auf die 3000€ Höchstgrenze der Pauschale für 2026 angerechnet.
Das Geld würde ich aber lieber dem Jahr 2025 zuordnen. Dort habe ich die 3000€ Grenze noch nicht erreicht.
Frage: Kann ich irgendwas unternehmen oder habe ich da keine Möglichkeit was zu erreichen?
Danke für deine Meinung.
Hallo,
ich hatte vor ein paar Wochen einen Gerichtstermin und wurde vom Gericht Arbeitsunfähig gesprochen.
Ich übe einen Ehrenamt Job aus und erhalte dafür bis zu 3000€ pro Jahr.
Ich habe mich erkundigt und was ich an Informationen finden konnte sagt aus, dass es mit dem Ehrenamt, bzw. Übungsleiterpauschale
genau so gehandhabt wird wie beim Bürgergeld.
Also soll ich auch bis zu 3000€ Übungsleiterpauschale pro Jahr anrechnungsfrei behalten dürfen.
Habe ich das richtig verstanden?
Danke für die Infos.
Könnte es Probleme mit dem Jobcenter geben, wenn auf meinem Konto die Schadenssumme von der Versicherung eingeht?
Könnten die das als Einkommen ansehen?
Mir ist letzte Woche jemand an einer Kreuzung von hinten auf meinen Roller aufgefahren.
Ich selbst bin unverletzt, aber mein Roller hat einiges abbekommen.
Nun möchte ich mir einen Anwalt besorgen, der mein Recht als geschädigter durchsetzt.
Ist es möglich, dass das Jobcenter für den Anwalt aufkommt?
Ich hatte so einen Fall noch nie, daher bin ich für jede Info dankbar.
Gruß
Ich übe seit mehreren Jahren ein Ehrenamt aus. Daher beziehe ich eine Ehrenamtspauschale. Dies waren bis zum 01.07.23 immer bis zu 250€. pro Monat fix.
Seit Juli ist diese Regelung Obsolet. Man darf im ganzen Jahr 3000€ verdienen und es ist egal wie viel in welchem Monat.
Ich habe diese Möglichkeit genutzt und mit nun fast einen ganzen Monat im Voraus verdient.
Ursprünglich wollte ich mir dann den Dezember frei nehmen aber da fiel mir auf, das es ja das Zuflussprinzip beim Jobcenter gibt. Das Geld für Dezember, würde ich ja erst im Januar erhalten und damit wäre ich, statt das letzte Jahr auszugleichen ja schon 250€ im (Minus) für 2024.
Also ist mein neuer Plan, im November die Stunden "abzufeiern" die ich seit Juli gesammelt habe.
Ist das so korrekt, wie ich mir das gedacht habe?
Danke für die Hilfe
Wäre ein Hammer wenn es so kommt.
Dann kann man sich am Ende des Monats noch ne Jeans und ein T-Shirt kaufen.
Kurze einfache Frage.
Das Bürgergeld soll ab Januar 2024 um 61€ für eine alleinstehende Person erhöht werden.
Betrifft diese Erhöhung auch Sozialhilfeempfänger?
Ich übe ein Ehrenamt aus, und bekomme dafür eine Übungsleiterpauschale. Normalerweise sind es 250€
Ich habe im Januar jedoch aufgrund von Krankheit kein Geld bekommen.
Jetzt ist ja seit Juli das Zuflussprinzip nicht mehr gültig. D.h. es wird nur noch geschaut, ob man im ganzen Jahr mehr als 3000€ verdient hat.
Kann ich denn jetzt praktisch rückwirkend für Januar die 250€ im Rest des Jahres dazu verdienen?
Frage halt, weil sich die Regelung ja erst zum Juli hin geändert hat.
Danke ubu für die ausführliche Antwort.
Kann ich mir das irgendwo auf einer Webseite selber ausrechnen?
Das Tatsächliche Gehalt würde bei ca. 300€pro Monat liegen.
Kurz und knapp:
Wie viel darf ich von einem Verdienst in einem 520€ Job in der Sozialhilfe behalten?
Zur Zeit beziehe ich Bürgergeld und dort darf ich die 250€ monatliche Aufwandsentschädigung komplett behalten,
Evtl. rutsche ich in die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung ( Ich gehe davon aus, das dies ein und das selbe ist. Liege ich da richtig?).
Wie wird es dort gehandhabt mit der Aufwandsentschädigung?
Meine Krankenkasse bietet ein Bonusprogramm an. Dort kann man durch Aktivitäten Punkte sammeln und diese dann gegen eine Geldprämie oder einen Gesundheitszuschuss eintauschen. Diese Leistungen werden auf das Konto des Versicherten überwiesen.
Bei der Geldprämie handelt es sich einfach nur, wie der Name schon sagt um Geld ohne bestimmten Zweck.
Bei dem Gesundheitszuschuss handelt es sich um eine Kostenbeteiligung für eine Gesundheitsleistung wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung.
Nun zu meiner Frage:
Inwiefern würden diese Geldzuwendungen als Einkommen angerechnet werden?
Ich sehe keines. Wollte nur nochmal sicher gehen.
Gruß