Übungsleiterpauschale 2026 erhöht

  • Im Jahr 2026 ist die Übungsleiterpauschale auf 3300 pA angehoben worden.

    Bedeutet das für mich als Sozialhilfempfänger und Übungsleiter, dass mir die kompletten 330€ nicht als Gehalt oder sonst wie angerechnet wird?
    Oder anders ausgedrückt kann ich die 3300€ komplett behalten?

  • Grundsätzlich kannst du jegliches Einkommen komplett behalten.

    Ob du womöglich wegen des Einkommens weniger Sozialleistungen bekommst, ist ja eine andere Sache.

    Nicht falsch verstehen. Diese Frage wird hier im Forum öfters gestellt und bedeutet häufig: ich kriege Sozialleistungen, kann ich diese ungekürzt weiterbekommen, auch wenn ich anderes Einkommen erziele...

    Schöne Grüße
    ubu

  • Da hinsichtlich der Anrechnungsfreiheit auf § 3 Nr. 26 EStG verwiesen wird, ist der Betrag in Höhe von 3.300,00 € kalenderjährlich anrechnungsfrei. Bis zu diesem Betrag hat dieses Einkommen daher keine Auswirkungen auf die Sozialleistungen.