Von Bürgergeld in die Sozialhilfe / Übungsleiterpauschale

  • Hallo,

    ich hatte vor ein paar Wochen einen Gerichtstermin und wurde vom Gericht Arbeitsunfähig gesprochen.
    Ich übe einen Ehrenamt Job aus und erhalte dafür bis zu 3000€ pro Jahr.

    Ich habe mich erkundigt und was ich an Informationen finden konnte sagt aus, dass es mit dem Ehrenamt, bzw. Übungsleiterpauschale
    genau so gehandhabt wird wie beim Bürgergeld.

    Also soll ich auch bis zu 3000€ Übungsleiterpauschale pro Jahr anrechnungsfrei behalten dürfen.
    Habe ich das richtig verstanden?

  • Normalerweise dürfte es sich um eine Einnahme handeln, die nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei ist. Bis zum Betrag von 3.000,00 € je Kalenderjahr ist diese auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII anrechnungsfrei (vgl. § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB XII u. § 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II).