Schüler mit eigener Wohnung

  • Hallo,


    Seit Ankündigung des Bürgergeld beschäftigt mich die Frage : was mit Schülern die eine eigene Wohnung haben und aus Zeitgründen nun mal nur einen Minijob nebenbei ausführen können ist? Laut den was ich gelesen habe gibt es ja für Schülerjobs keine Abrechnung auf das Bürgergeld. Also heißt das wirklich das ich alles behalten kann was ich aus der Arbeit im Nebenjob bekomme und trotzdem zusätzlich noch das Bürgergeld und die Vorteile also den Zuschuss für die Miete und Rundfunkbefreiung bekomme? Nach aktueller Sachlage bekomme ich nur 30€ ALG II und das Geld für die Miete komplett dazu.. nach neuer Sachlage also 500€ die Miete und kann meine 400€ behalten? Seh ich das richtig, oder übersehe ich da irgendwas?


    Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen!

    • Offizieller Beitrag

    Da verstehst du etwas falsch. Der Freibetrag soll erhöht werden. Aber eine völlige Anrechnungsfreiheit bezieht sich nur auf Ferienjobs.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das sind momentan nur Gesetzesentwürfe, mehr nicht. Und dass das Gesetz sehr umstritten ist und es vielleicht nicht durch den Bundesrat schafft, ist doch derzeit in aller Munde.


    Es bringt nichts, über ungelegte Eier zu diskutieren.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.