Habe ich Anspruch?

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe einen Sachverhalt:

    1. Vater arbeitslos (Antragsteller)

    2. Mutter Elternzeit

    3. 2 Kinder zu Beginn nächsten Jahres

    Habe ich Anspruch auf das Bürgergeld, weil das bisschen Geld für die Kinder reicht natürlich nicht zum Leben? Die Frage kommt auf, da Sie ja nicht arbeitslos ist etc. Ihr versteht es sicherlich was ich meine :)


    Vielen Lieben Dank ;)

    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    Ist der Vater einfach nur arbeitslos oder bezieht er z. B. normales Arbeitslosengeld? Wovon lebt die Familie jetzt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine Berechtigung nur einer Person, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Bei Hilfebedürftigkeit kann natürlich ALG2 beantragt werden, dass dann demnächst irgendwann mal Bürgergeld heißen wird.

  • Hallo,

    ich hätte noch 2 Fragen zum Sachverhalt s.o.

    1. Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich Bürgergeld beziehe oder geht es auf mein konto (also ohne Info an Externe außer Amt etc. natürlich)?

    2. wenn das Kind 1 Monat nach dem Antragsstart kommt, bekomme ich ja dann zb. 5 Monate (bei 6 Monate BG) viel weniger oder kann dies "nachkorrigiert werden", also auf 2.Kinder aufgestockt etc.?


    Danke und LG

    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    1. Nein, du musst ihn nicht informieren. Im Normalfall gehen Leistungen nach dem SGB II für die Miete auf dein Konto. Wenn es aber Anhaltspunkte für ein zweckwidriges Verwenden gibt, kann das Jobcenter auch direkt an den Vermieter zahlen. Oder auf deinen Wunsch hin geht das auch.


    2. Wenn sich irgendwas verändert, egal was, werden die Leistungen neu berechnet. Da mit einem zweiten Kind auch wieder Einkommen verbunden ist (Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) kann es übrigens sogar trotz "Aufstockung" auf das zweite Kind zu weniger Bürgergeld kommen.

  • Vielen lieben Dank für sie Hilfe :)

    ich hätte abschließend noch eine Frage:

    1. muss ich mich auf arbeitssuchend anmelden (3 Monate etc.) um Bürgergeld zu bekommen oder ist das nicht zwingend?


    LG

    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    Diese Vorschrift zur Arbeitssuchendmeldung gibt es nur für normales Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Nicht beim ALG2 bzw. Bürgergeld. Um diese Leistungen zu erhalten, muss man ja nicht zwangsläufig arbeitslos sein. Nur erwerbsfähig und hilfebedürftig.

  • lt. Google-Übersetzer:

    Was sollte der Lohn sein, damit sie der Hilfe des Jobcenters nicht beraubt werden? Geldleistung, Miete einer Wohnung



    Vielleicht doch nochmal zum Sozialsystem generell: Hintergrund ist (sollte sein):

    1. wer für sich selbst sorgen kann, hat das zu tun durch eigene Arbeit, Vermögen etc.

    2. Nur wer es nicht kann, bekommt Hilfe.


    Deshalb sollte sich die Frage, wieviel man verdienen darf, um weiterhin soviel wie möglich vom Staat unterstützt zu werden, nicht stellen.


    Auch wenn das immer mehr aufgeweicht wird: Man hat soviel zu verdienen, wie es einem möglich ist, um den eigenen Bedarf zu decken, nur wenn das nicht geht, springt die soziale Sicherung ein.

    Ich persönlich werde deshalb derartige Fragen nicht mehr beantworten.

  • 1. Nein, du musst ihn nicht informieren. Im Normalfall gehen Leistungen nach dem SGB II für die Miete auf dein Konto. Wenn es aber Anhaltspunkte für ein zweckwidriges Verwenden gibt, kann das Jobcenter auch direkt an den Vermieter zahlen. Oder auf deinen Wunsch hin geht das auch.


    2. Wenn sich irgendwas verändert, egal was, werden die Leistungen neu berechnet. Da mit einem zweiten Kind auch wieder Einkommen verbunden ist (Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) kann es übrigens sogar trotz "Aufstockung" auf das zweite Kind zu weniger Bürgergeld kommen.

    ich hätte eine Frage zu Punkt 2:

    wenn der Bürger Geld Rechner den Anspruch XX ,- am Ende kalkuliert bezieht sich das auf den Bürgergeld Anspruch oder? Also durch Einkommen (Elterngeld) wie von Ihnen bereits beschrieben sinkt der Anspruch natürlich auf BG. Das Einkommen müsste aber dann noch zusätzlich behalten werden können oder wird es als Gesamtleistung gestrichen?

    Sprich was mir bleibt: BG Anspruch plus oder ohne das im Rechner abgezogene Einkommen?


    Vielen Dank

    LG

    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    Einkommen ist alles, was dir zufließt. Bereits das impliziert, dass dir natürlich dieses Einkommen (Lohn, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Unterhalt....) verbleibt. Das, was dann noch zur Deckung des Bedarfs fehlt, wird mit Bürgergeld aufgestockt. Du hast dann also als Aufstocker mit Kind z. B. Lohn, Kindergeld, Unterhalt und Bürgergeld zur Verfügung.

    • Offizieller Beitrag

    Wovon lebst du denn momentan? Anscheinend beziehst du derzeit keine Sozialleistungen, sonst wüsstest du, wie es funktioniert.


    Man stellt einen Antrag, füllt die Anlagen und Fragebögen zu Miete, Einkommen, Ausgaben etc. aus und legt die Nachweise (im Normalfall in Kopie, beispielsweise Mietvertrag, Heizkostenabschlagsrechnung, Lohnnachweise, ALG 1 Bescheid, Rentenbescheid etc.) bei. Kontoauszüge gehören auch dazu.

  • Von Restvermögen was nun ein Ende genommen hat...

    Wenn meine Frau im Mutterschutz war (also ohne zu arbeiten volles Gehalt wegen Risiko für das Kind etc.) zählt dann als Arbeitszeit oder nicht?

    Geht darum ob für Sie derFreibetrag von 300 Euro Elterngeld gilt oder nicht?


    LG