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Bürgergeld miete

  • Daniel
  • 19. Dezember 2022 um 16:36
1. offizieller Beitrag
  • Daniel
    Neuling
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    4
    • 19. Dezember 2022 um 16:36
    • #1

    Hallo,

    Ich habe da ne frage zu MietÜbernahme?.

    Wird die Miete beim Bürgergeld nur übernommen wenn ich ein neuen Antrag stelle, oder wird die komplette Miete auch übernommen wenn ich schon im alg 2 bin.

    Bin seid 01.10.2020 im alg2 Bezug.

    Lg

  • Turtle1972
    Admin
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    15.021
    • 19. Dezember 2022 um 18:37
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Wird denn momentan im Alg2 die komplette Miete berücksichtigt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Daniel
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    • 19. Dezember 2022 um 20:15
    • #3

    nein

  • Turtle1972
    Admin
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    15.021
    • 19. Dezember 2022 um 21:06
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Wenn bereits abgesenkt wurde, wird das auch nach der Änderung des SGB II beibehalten.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

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  • Daniel
    Neuling
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    4
    • 19. Dezember 2022 um 22:18
    • #5

    535€ + 15€ Stellplatz ist die gesamte Miete, anerkannt wurden nur 462€.

    72€ zahle ich vom Regelsatz, ich habe die Miete teilweise selber gezahlt da ich im Krankengeld Bezug war. Nach dem Krankengeld hatte ich Alg1 bekommen, und so 5ten-6ten Monat 2022 bin ich dann im SGB II gerutscht.

  • Turtle1972
    Admin
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    15.021
    • 19. Dezember 2022 um 23:21
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Okay. Steht noch eine nicht beantwortete Frage hinter dieser Schilderung?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Animus
    Aktiver Autor
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    724
    • 20. Dezember 2022 um 18:00
    • #7

    Es kann durchaus sein, dass sich der Betrag für die Angemessenheit der Heizkosten dahingehend ändert, dass nicht auf den Eurobetrag, sondern auf den Verbrauch abgestellt wird. Dazu würde ich Dir/Ihnen empfehlen, beim Jobcenter nachzufragen.

  • Daniel
    Neuling
    Beiträge
    4
    • 21. Dezember 2022 um 09:26
    • #8

    ok, ich danke euch.

    Lg

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