ALG2 - zuverdienst

  • gelten die 100 euro zuvedienst pro monat oder im schnitt? wären, wenn man in einem monat 500 euro verdient, diese umlegbar auf zb. 6 monate?


    und wie sind die grenzen jetzt beim bürgergeld? danke schonmal im vorraus...

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn in einem Monat 500 Euro verdient werden, wird es auch im Monat des Zuflusses angerechnet.


    Die Freibeträge im SGB II ändern sich erst zum 1.7.23.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.