Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn in einem Monat 500 Euro verdient werden, wird es auch im Monat des Zuflusses angerechnet.
Die Freibeträge im SGB II ändern sich erst zum 1.7.23.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen