Bürgergeld und Partnerschaft

  • Guten Tag ich hoffe das ich in diesen Forum an der richtigen Stelle ,


    Folgender Sachverhalt:

    Meine Freundin (Hartz4) und ich (Vollzeitangestellter) wir leben getrennt und haben eine gemeinsame Tochter (6).


    Wir versuchen seit einiger Zeit zusammenzuziehen sehr Nichtgefallen des Amts. Aufgrund des schlechten Wohnumfelds (Sozialer Brennpunkt) Versucht sie eine neue Wohnung zu bekommen nach den Kriterien des Jobcenters. Leider gestaltet sich das sehr schwer. Es gab gewisse Gespräche beim Amt das sie ihren Anspruch auf Hartz4 verliert wenn wir zusammenziehen und wir von meinen Gehalt leben müssten. Hierzu muss ich sagen das ich Schulden abzahle und das dann etwas schwieriger wird. Meine Freundin ist auf Jobsuche was auch nicht einfach ist obwohl ich sie unterstütze.


    Google gibt zwar viele Auskünfte aber auch hier sind Infos nicht direkt Hilfreich um einen festen Punkt zu haben worauf man aufbauen kann.


    Ich würde gerne Meinungen hier einholen oder vielleicht Klare Aussagen bekommen ob das ganze wirklich so schwer ist mit dem zusammenziehen.

    Wohnungsmäßig wäre es doch möglich zur Miete dann was dazuzuzahlen um die Kriterien für eine anderen Wohnung zu verbessern oder ist das es dann schwerer?


    Ich bitte um Entschuldigung falls ich hier vollkommen verkehrt bin oder etwas zu merkwürdig formuliert habe. Ansonsten danke ich schonmal für ein paar konstruktive Aussagen.

    Lieben Gruß Christian

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du ausreichend verdienst, um den Lebensunterhalt deiner Familie inclusive Miete zu bezahlen, müsst ihr euch nicht an die Vorgaben des Jobcenters halten? Oder was genau meinst du?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ja in der Richtung hast du es schon verstanden. Wenn ich meine Schulden mit abziehe wird es knapp bei meinen Lohn die Miete zu Bestreiten.

    Im Idealfall wäre mein Wunsch das man die Miete aufteilen kann was aber das Amt nicht macht, da sie die Miete ja von ihren Hartz4 komplett zahlt.

    Und bezüglich einer neuen Wohnung würde wir beide im Mietvertrag stehen was aber durch das Amt nicht geht wenn man zusammenzieht. Das Amt geht ja davon aus das sie die Miete zahlt weil es nicht nicht anders geht.


    Es ist hoffentlich nicht zu undurchsichtig geschrieben.


    Hinweis meinerseits ich möchte nicht das es jetzt irgendwie als Betrug oder ähnlich aufgenommen wird.


    Es dient lediglich zu einen Informationsaustausch.

  • ich habe die erfahrung gemacht mein partner und ich wohnen zusammen, stehen auch beide im mietvertrag, er geht arbeiten, und wir bekommen nur noch antteilig geld vom amt, d.h ein teil wird vom hartz 4 bezahlt für die miete der rest zahlt mein freund

    • Offizieller Beitrag

    Deine Schulden interessieren nach dem Zusammenzug nicht. Es scheint, du wünschst, dass ihr zusammen ziehen könnt, aber das Amt trotzdem weiter ihren Mietanteil bezahlt. Das wird aber nicht passieren, da ihr nunmal aufgrund des gemeinsamen Kindes eine Bedarfsgemeinschaft bildet, so dass dein Einkommen dann für euch alle berücksichtigt wird. Mit Freibeträgen, aber ohne Berücksichtigung von Schulden.


    Wieso nicht beide im Mietvertrag stehen können, verstehe ich nicht, es sei denn, dein Zuzug in die gemeinsame neue Wohnung soll verschwiegen werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.