Bürgergeld wenn ich aus eigener Wohnung zum Partner ziehen möchte?

  • Guten Tag zusammen,


    folgende Situation, ich beziehe Bürgergeld und habe eine eigene Wohnung. Ich habe gerade im Januar meine Umschulung erfolgreich absolviert und würde gerne zu meinem Partner ziehen mit dem Hintergrund, ich habe Epilepsie und ich möchte nicht irgendwann mal zuhause alleine sein und einen Anfall erleiden und es ist keiner da.


    Ich habe mich mit meinem Partner auch schon darauf geeinigt das wir finanziell nicht füreinander einstehen, ich habe nämlich noch etwas abzubezahlen! Dazu hoffe ich natürlich auch das ich innerhalb von einem Jahr Arbeit bekomme.


    Wäre es insgesamt einfacher das mal mit einem Sachbearbeiter durchzurechnen? Mein Partner verlangt nicht unbedingt die Teilweise Übernahme der KdU sondern eigentlich nur wenn der Härtefall eintritt und ich nach einem Jahr immer noch Arbeitssuchend bin, ich mein Bürgergeld immer noch bekomme.


    ich habe mir schon vieles durchgelesen, kenne auch dieses "Probejahr", wie hoch ist eigentlich der Verdienst wo nichts angerechnet wird?


    Ich freue mich auf eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Im ersten Jahr müsste das Jobcenter nachweisen, dass eine Verantwortung-und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Allerdings sind die hier genannten Voraussetzungen "Aufpassen wegen Anfällen, will nicht die halbe Miete etc" durchaus solche Indizien.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.