Erbe bei Bürgergeld

  • Ich habe Gestern einen Brief bekommen das ich 12.000 Euro Erbe. Ich habe die Erbschaft noch nicht angenommen.

    Das Erbe wird aber erst im Oktober frühstens ausbezahlt.

    Meine Frage ich habe gelesen das beim Bürgergeld ab 1.7.23 man das Erbe nicht verleben muss.

    Wie wäre das dann bei mir ich bekomme es ja frühestens erst im Oktober ausbezahlt.

  • Vorab: eine Erbschaft muss man nicht annehmen.

    Du musst die Erbschaft und den Auszahlungstermin in jedem Fall beim Jobcenter anzeigen. Bist Du dann bei Auszahlung noch im Bezug, wird das Geld als Vermögen gewertet. Kommst Du mit Deinem Vermögen insgesamt nicht über die Freigrenzen, kannst Du das Geld behalten und kannst weiterhin Leistungen beziehen.