Datenschutz Partner/ Vermieter im Antrag

  • Hallo,


    mein Partner wird leider seine Selbstständigkeit aufgeben müssen, evtl sogar noch in die Privatinsolvenz gehen, das versuchen wir gerade noch abzuwenden.


    Er müsste jedenfalls erstmal den Antrag für Bürgergeld stellen.


    Ich selbst war noch nie arbeitslos. Wir wollen für ihn gar kein Geld für Miete oder Nebenkosten oder sowas, nicht mal Geld zum Leben, sondern eigentlich gehts nur darum, dass er krankenversichert ist.


    Ich habe mir den Antrag mal im groben angeschaut, was mir dabei bitter aufstößt, sind die ganzen Fragen zum Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich werde sicher nicht meinen Arbeitgeber zb preisgeben, eigentlich finde ich es schon frech, dass überhaupt mein kompletter Name ins Spiel kommt. Ich habe kein Problem damit, einige Daten über Einkünfte und Vermögen anonymisiert darzustellen. Auch die Daten über meinen(!) Vermieter sollten doch niemanden was angehen, wenn gar keine Wohnkosten gezahlt werden sollen.


    Versteht mich nicht falsch, wir haben nichts zu verbergen und wollen auch gar nicht so einen Quatsch mit Wohngemeinschaft statt Bedarfsgemeinschaft, aber ich sehe es einfach nicht ein, dass ich mich als „unbescholtene Partnerin“ vor einem Amt, mit dem ich nichts weiter zu tun hab, nackig zu machen.


    Kann man da in den Anträgen mit Datenschutz argumentieren? Ich meine wir haben doch die strengsten gesetzte bzgl Datenschutz, ich kann einfach nicht fassen, dass dort so viele Details über nicht-Betroffene abgefragt werden :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Kann man da in den Anträgen mit Datenschutz argumentieren?


    Kannst du machen. Allerdings wird das wohl eher dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.


    Wenn denn überhaupt ein Anspruch besteht, weil dein Lohn für euch beide reicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.