Bürgergeld bei "inoffiziellem" Teilzeitstudium

  • Hallo,

    ich studiere zwar offiziell in Vollzeit - das ist nur so in der Studienbescheinigung vermerkt -, aber das ist nicht tatsächlich der Fall. Ich arbeite als Werkstudent und meine Frage ist, ob ich dennoch Bürgergeld beantragen kann, wenn ich dafür nachweislich 3 Stunden pro Tag arbeite? Grundsätzlich geht das ja bei einem Teilzeitstudium und das ist bei mir auch tatsächlich der Fall.
    Falls ich Anspruch darauf habe, ist es dann ein normaler Zuschuss oder ein Darlehen?
    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Amar Beshiri

  • Das du tatsächlich nicht in Vollzeit studierst spielt keine Rolle. Das ist nicht vergleichbar mit einem offiziellen Teilzeitstudium. Es ist ein Vollzeitstudium welches du in Teilzeit durchführst. Und weil es ein Vollzeitstudium ist konntest du auch Bafög beziehen. Das du jetzt kein Bafög mehr beziehst spielt keine Rolle.

    Und weil das Studium dem Grunde nach förderfähig ist, bist du von Leistungen SGB 2 ausgeschlossen.


    Sofern Mehrbedarfe bei dir einschlägig sein sollten, könntest du diese Mehrbedarfe als Zuschuss erhalten.


    Ein Darlehen für die Leistungen als solche würde nur in Frage kommen falls es sich bei dir um einen Härtefall handeln sollte.