Amt will Nachweise seit 09.2022

  • Hallo miteinander, ich Frage für jemanden, der im Internet nicht so stark vertreten ist;


    Ist es ok und rechtens dass das Amt bei der Beantragung des Bürgergelds Nachweise/Kontoauszüge seit dem 09.2022 haben möchte?

    Also mehr als 3 Monate und vor der Zeit, wo der Antrag gestellt wurde. 3 Monate wurden nämlich eingereicht, davor wurde für sich selbst gesorgt, beantrag wurde das Bürgergeld Ende Januar.


    Würde mich über Antworten freuen, danke.

  • meines Erachtens kein Problem.

    Ich hoffe, ich bin noch auf dem aktuellen Stand, aber ich meine, dass es bislang nur Entscheidungen gibt, wonach 3 Monate unproblematisch sind, was aber nicht bedeutet, dass mehr nicht gefordert werden darf. Ich meine, sechs Monate sollten ebenfalls noch unproblematisch sein, es gibt sogar sehr gute Gründe dafür, Auszüge eines Jahres zu verlangen (vor allem Dividenden, Zinsen etc werden oft jährlich ausbezahlt).

    Wenn es Gründe gibt, dürfen auch für noch längere Zeiträume Auszüge verlangt werden.

    Wo liegt denn das Problem?