Heizkosten

  • Moin zusammen,


    ich bin gerade umgezogen. Die Heizkosten meiner aktuellen Wohnung belaufen sich auf 194 € monatlich. Das Jobcenter übernimmt 74€ (inklusive Mehrbedarf Warmwasser).


    Mein Antrag auf erneute Überprüfung wurde abgelehnt. Somit besteht die Differenz von 120 € weiterhin, die ich aus dem Regelbedarf zahlen muss.

    Das sind fast 25% des gesamten Regelbedarfes, die ich nicht anderweitig nutzen kann.


    Ich habe nun gelesen, dass bei einem Überschreiten der durchschnittlichen Höhe der Heizkosten sind diese nicht in jedem Fall als unangemessen hoch zu bewerten. Denn das Jobcenter muss auch die persönliche Situation des Beziehers von Bürgergeld bzw. der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen.

    So können beispielsweise

    – eine schlechte Wärmedämmung gegeben ist, (oft bei Altbauten) , deren

    – Fenster keine doppelte oder dreifache Isolierverglasung haben.

    – Gleiches gilt bei alten Türen.

    Eine solche Situation im Gebäude oder in der Person des Bürgergeld-Beziehers begründet, kann an sich überhöhte Heizkosten zu angemessenen Heizkosten machen.

    Die Situation muss allerdings vom Bürgergeld-Bezieher nachgewiesen, also belegt werden.


    Wie soll ich so etwas belegen, bzw. wurde es nicht ohnehin schon berücksichtigt?


    Habt ihr eventuell noch andere Vorschläge? Ich bin für jede Hilfe dankbar.


    Viele Grüße

  • Ja. Der Umzug wurde mit dem JC vereinbart. Schon damals hätte mir die große Differenz auffallen müssen.

    Am 18. Januar wurde meine Weiterbewilligung aufgrund des Umzuges stattgegeben. Gegen eben diese habe ich eine Prüfung beantragt, die abgelehnt wurde.

  • Was heißt der Umzug wurde vereinbart? Hast du es schriftlich, dass der Umzug notwendig und vom JC genehmigt ist? Die gibt es nämlich nur dann, wenn die Kosten angemessen sind. Hier scheinen die Heizkosten unangemessen zu sein. Ich gehe daher davon aus, dass dir das JC keine Genehmigung gegeben hat. Wenn dem so ist, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als die Restsumme aus deinem Budget zu zahlen.

  • Die Wohnung wurde genehmigt, nur eben mit der Differenz der Heizkosten, die mir damals nicht sofort aufgefallen ist.

    Wie du schon sagst, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

  • Ich hatte die Hoffnung, dass nachträglich die Möglichkeit besteht die Heizkosten als angemessen zu deklarieren.

    Nein, das wird nicht möglich sein. Es wurde den hohen Heizkosten ja gerade nicht zugestimmt, daher braucht das JC die tatsächlichen Kosten auch nicht übernehmen.