Leistungsanspruch des Lebenspartners

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: Ich möchte Bürgergeld beantragen, lebe mit meinem Partner zusammen, welcher einen Minijob (520€) ausübt. Es gibt keine weiteren Einkünfte bei uns. Lediglich ich möchte Bürgergeld beziehen, mein Partner nicht.

    Dennoch werden wir ja als Bedarfsgemeinschaft gesehen, also sein Minijob Einkommen auf meinen Regelsatz angerechnet, richtig?


    Der Bürgergeld Rechner spuckt folgendes aus:


    Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

    Antragsteller :451.00 €

    Lebenspartner/in:451.00 €

    Summe der Leistungen:902.00 €


    Kosten für die Unterkunft

    Kaltmiete:430.00 €

    Heizkosten:80.00 €

    Zuschuss Warmwasser:16.00 €

    Summe der Unterkunftskosten:526.00 €


    Einkommen

    Erwerbseinkommen Netto:520.00 €

    Freibetrag Erwerbseinkommen:-184.00 €

    Summe der Einkünfte:336.00 €


    Berechnung des Anspruchs

    Summe der Leistungen:902.00 €

    + Summe der Unterkunftskosten:526.00 €

    - Summe der Einkünfte336.00 €

    = vermutlicher Anspruch:1092.00 €


    Ich bin etwas verwirrt über die Regelleistung für den Lebenspartner, da er ja keinen Antrag stellen wird. Die Option, dass der Partner keinen Antrag stellt, wird beim Rechner nicht berücksichtigt bzw lässt sich nicht angeben.

    Dann muss ich die 451€ für ihn einfach in der Rechnung abziehen, denn sein Einkommen würde ja in jedem Fall mit angerechnet, auch ohne Antrag seinerseits, oder?

    Ist meine Denkweise da richtig? 🤔😅


    Ich bedanke mich für alle Antworten 🤗🤗

    • Offizieller Beitrag

    Na, so einfach ist das nicht, da die Bedarfsanteilsmethode trotzdem anzuwenden ist in einer BG, auch, wenn einer verzichtet.


    Aber wieso will er denn keine Aufstockung? Womit hat er angesichts einer maximal möglichen Sanktion von 30% derzeit ein Problem? Mag er kein Geld?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Na, so einfach ist das nicht, da die Bedarfsanteilsmethode trotzdem anzuwenden ist in einer BG, auch, wenn einer verzichtet.


    Aber wieso will er denn keine Aufstockung? Womit hat er angesichts einer maximal möglichen Sanktion von 30% derzeit ein Problem? Mag er kein Geld?

    Danke für deine Antwort 😊

    Was genau bedeutet, dass die Bedarfsanteilsmethode trotzdem anzuwenden ist?



    Er wurde in der Vergangenheit leider sehr schikaniert vom jobcenter und will auf keinen Fall nochmal Leistungen beziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Dass sein Einkommen entsprechend des Bedarfs verteilt wird. Bei einem Paar im Normalfall 50:50.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.