Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Pflichtteil erben

  • Hallo,


    Ich bin 59 Jahre, habe eine Schwerbehinderung von 100, das Merkzeichen G und den Pflegegrad 2 und beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ich darf auf Grund meiner vielen gesundheitlichen Einschränkungen nie wieder arbeiten.

    Mein lieber Papa ist letztes Jahr im Mai verstorben. Ich habe Monate später eine Kopie von Testament, dass er zusammen mit meiner Mutter gemacht hat erhalten. Da ich nicht weiß, wie lange ich noch zu leben habe, bin ich gerade dabei meinen Pflichttteil einzufordern. Die genaue Höhe weiß ich noch nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass es ca 10000 Euro sind.

    Meine Frage nun an euch. Was passiert mit dem Geld, wenn es auf mein Konto überwiesen wird? Wird es als Vermögen gewertet oder als Einkommen? Ich habe schon viel im Inet recheriert. Dort heißt es, das ab 1.01.2023 ein Erbe als Vermögen angesehen wird und die Vermögensfreigrenzen müssen eingehalten werden. (§ 82 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) Ich bin mir sehr unsicher ob das wirklich stimmt und bitte um Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Andrea

  • Da ich weiß, wie lange ich noch zu leben habe, bin ich gerade dabei meinen Pflichttteil einzufordern.

    Ich hoffe, da fehlt ein "nicht"


    Verstehe ich es richtig, dass Du enterbt wurdest und demnach nur einen Pflichtteilsanspruch hast? Dann würde ich es als Einkommen ansehen, so dass es keine Freibeträge gibt.

    Eine Erbschaft ist es in diesem Fall eben nicht.


    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es auch andere Ansichten gibt.

  • Danke für den Fehlerhinweis den ich gleich korrigiert habe. :) Nein ich bin nicht enterbt wurden. Ich wurde im Testament bedacht, ebenso meine 2 Stiefgeschwister. Für den Falll des Todes haben sich meine Eltern wechselseitig zum alleinigen und ausschließlichen Erben eingesetzt.Und nach dem Tod des Zuletztversterbenden (also meine Mutter) sollen wir Kinder Erben zu gleichen Teilen werden.

    Da ich nicht weiß, wie lange ich noch zu leben habe, auf Grund der vielen körperlichen Beeinträchtigungen, möchte ich meinen Pflichtteil (Erbe) jetzt schon haben.