Bürgergeld und Eigentum

    • Offizieller Beitrag

    Ihr braucht kein Bürgergeld, wenn das Krankengeld Deines Mannes ausläuft.

    Er hat dann Anspruch gegen die Arbeitsagentur auf Arbeitslosengeld gemäß § 145 SGB III.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Danke. Fällt das noch niedriger aus als das Krankengeld oder genauso viel?

    Sorry für die Fragen aber im moment raucht mir der Kopf da ich mich um alles alleine kümmern muss. Und nachmal auch nicht durchblicke

    • Offizieller Beitrag

    ALG I ist in der Regel niedriger als das Krankengeld, aber ohnehin vorrangig vor dem Bürgergeld zu beantragen.

    Ihr müsst dann selbst entscheiden, ob noch zusätzlich Bürgergeld notwendig ist.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]