Bürgergeld: Erbe erst nach dem 1.7. auszahlen lassen?

  • Hallo,

    meine Frage ähnelt der von Peter H.
    Mein Papa (nicht leiblich) ist kurz nach Weihnachten 2022 verstorben und hat mich in seinem Testament bedacht, zu gleichen Teilen wie seine 2 leiblichen Kinder. Ich weiß noch nicht, wieviel, nur, daß es wohl weniger als 10.000€ sein werden. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß davon nichts übrig bleibt, weil ich bereits länger Hartz IV, jetzt Bürgergeld beziehe.
    Der Nachlass-Verwalter sagt, daß frühestens im August mit der Auszahlung gerechnet werden kann, weil noch etliche Forderungen Dritter in Klärung sind und er das erst abgeschlossen haben will. Wenn es tatsächlich bis August dauert, besteht dann doch die Chance, daß ich das Geld behalten kann, ohne daß es angerechnet wird? Oder wird nach alter Regelung verfahren, weil der Erbfall vor dem 1.7.23 liegt?
    Ich danke schon mal für alle Antworten.

  • Hallo Liebe Forumsuser,


    ich habe eine ähnliche Frage und hoffe sehr das mir jemand bei der Beantwortung weiterhelfen kann.


    Mein Vater verstarb im März diesen Jahres. Es gab ein Testament was seine Ehefrau zur Alleinerbin macht. Dies war mir bekannt. Mein Vater hatte mir davon schon vor Jahren erzählt. Nach seinem Tot hat sich seine Frau um seine Angelegenheiten gekümmert und mir mitgeteilt das sie davon wisse das es noch ein ergänzendes Testament geben soll wonach ich ein Sparbuch erben würde. Dies läge aber genau wie das Sparbuch in einem Bankschließfach. sie wusste nicht mehr wo der schlüssel wäre..


    Sie könne mir noch nicht sagen wieviel Geld darauf wäre und die Bank hätte die Konten sowieso gesperrt bis alle Verbindlichkeiten getilgt würden. ob und was übrig bleiben würde und ich tatsächlich was bekommen könnte wusste sie nicht. laut ihren angaben.


    nun rief sie an und meinte die bank würde in den nächsten tagen das konto freigeben und auf dem sparbuch wären 5000 euro die sie mir dann vermutlich in ein bis zwei wochen auszahlen könnte, sobald die bank die konten frei gibt.


    nun habe ich gelesen das ich schon vorher besitzer wurde? ich konnte aber nicht drauf zugreifen? oder hätte ich das doch gekonnt? an das schließfach konnte ich ja nicht dran. totenschein hatte ich auch keinen testament konnte ich auch nicht einsehen. sie hatte mir nur gesagt das es ein sparbuch gäbe was ich erben solle falls genug übrig bliebe nach abzug der bestattungskosten und der verbindlichkeiten.


    nun meine frage. gilt nun das alte oder neue recht für mich? ich habe das erbe nun dem jobcenter gemeldet da ich mich nicht strafbar machen will. aber ich hoffe natürlich das ich es behalten darf, wisst ihr die Antwort? vom jobcenter kam bislang noch keine reaktion.


    für eure hilfe wäre ich wirklich dankbar, lieben dank vorab,

    marilly