Nach Elterngeld Bürgergeld?

  • Ich bekomme für April das letzte Mal Elterngeld , hab aber noch keine Neue Stelle und der alte Arbeitgeber hat den Vertrag vor der Geburt auslaufen lassen.

    Normal hab ich Anspruch auf ALG I , allerdings sagten die mir ,ich muss bereit sein ,für mindestens 15 Std die Woche arbeiten zu gehen.

    Allerdings haben wir noch keinen Betreuungsplatz ( Baby ist 11 Monate und Stillkind) und das Baby ist noch nicht bereit ( ich auch nicht)

    Also haben die mir gesagt, ich muss dann Bürgergeld beantragen.

    Aber da bekomm ich ja sicherlich weniger als das was mir eigentlich zusteht .

  • ALG I bekommt man nur, wenn man auch arbeiten will/kann. Da du mit dem Baby noch nicht arbeiten willst/kannst, kannst du Bürgergeld beantragen. Der Kindsvater ist dir aber zu Betreuungsunterhalt verpflichtet bis das Kind 3 Jahre alt ist. Also den Betreuungsunterhalt musst du zuerst einfordern. Das sind vorrangige Leistungen.