Zuflussprinzip

  • Hallo, ich habe eine Frage, ich bekomme zur Zeit Krankengeld, dass am 24.04.23 endet, danach müsste ich wieder beim Jobcenter Alge II beantragen, da mir in der Probezeit gekündigt wurde, und ich vor Arbeitsbeginn im Hartz 4 war. Die letzte Zahlung wird wohl am 27.04 auf dem Konto eingehen. Ab wann muss ich wieder Alge II beantragen ab dem 25 und wird mir die Schlusszahlung auf das? Bürgergeld angerechnet? Bedeutet Geld für April im April auf Konto, neuer Antrag dann ab Mai ? Bekomme ich dann volles Geld incl. Miete für Mai oder nicht?


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, kann im Internet für mein Problem nichts finden, es geht immer nur um Arbeiten nach Hartz4. :/

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dir im Mai nichts mehr zufließt, gibt es auch kein Einkommen, das angerechnet werden kann.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.