Widerspruch noch möglich?

  • Hallo,


    angenommen man stellt einen Antrag auf Grundsicherung ab einem bestimmten Monat, da man dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Man bekommt jedoch erst ab einem Monat danach den Antrag bewilligt, mit der Begründung da man durch ein dreiwöchiges (bezahltes) Praktikum angeblich in diesem einen Monat erwerbsfähig gewesen sei und man beim Jobcenter für diesen einen Monat einen Antrag auf Bürgergeld stellen müsste.


    Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Bürgergeld ab mit der Begründung da man ja (ungeachtet des Praktikums) voll erwerbsgemindert sei.


    Das Sozialamt nimmt also einfach an man sei erwerbsfähig gewesen, obwohl ja allein die Rentenversicherung das entscheiden kann und nicht das Sozialamt. Die Rentenversicherung entscheidet in diesem Fall nichts zu entscheiden und somit war der Antragsteller in diesem Monat weiterhin und nach wie vor nicht erwerbsfähig und das Sozialamt hat "rechtswidrig" für diesen einen Monat keine Grundsicherung gezahlt. Vor diesem einen Monat hat der Antragsteller auch schon Grundsicherung bei einem anderen Sozialamt bekommen (örtlicher Zuständigkeitswechsel durch Umzug).


    Gibt es eine Möglichkeit das Geld doch noch zu bekommen, selbst wenn man die 1 monatige Widerspruchsfrist versäumt hat?