Wann kann ein Bürgergeldantrag nach einer Erbschaft, bewilligt werden.

  • Guten Tag,


    ich war Empfänger von Bürgergeld und habe 50,000 € geerbt. Daraufhin wurde die Zahlung von Bürgergeld eingestellt.

    Die Erbschaft wurde als Einkommen gewertet und durch 6 Monate geteilt, um die Höhe des übersteigenden Einkommens zu ermitteln.

    So weit so gut.

    Ich gehe davon aus, dass ich nach sechs Monaten und einem Vermögen von unter 15.000 € einen neuen Antrag auf Bürgegeld stellen kann. Ist das richtig?

    Und was ist, wenn mein Vermögen z.B. nach zwei Monaten schon unter 15,000 € ist?


    vielen Dank für die Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst nach 6 Monaten wieder beantragen, momentan sind 40.000 Euro Vermögen frei. Erst nach den 6 Monaten wandelt sich das Erbe als Einkommen in Vermögen um. Vor Ablauf der 6 Monate ist es egal, auf was der Betrag gesunken ist. Nur, wenn du es vorzeitig völlig verbraucht hast, kannst du vorher beantragen, allerdings gibt es Bürgergeld dann nur als Darlehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich hab das selbe Thema wie oben beschrieben. Ich bin letzte Woche als dauerhaft erwerbsunfähig eingestuft worden, endlich nach 15 Jahren. Ich soll auf Post vom Sozialamt warten. Jetzt habe ich am Freitag 25.000 € geerbt. Ich lebe mit meinem Mann, erwerbsunfähig und meiner Tochter, Schülerin, zusammen. Gebe ich das beim jobcenter an oder warte ich auf die Post vom Sozialamt? Und dürfen wir das Geld behalten oder wie wird das sein?