Hallo Ihr lieben,
In einem anderen Beitrag im Sozialhilfebereich wurde mir vorgeschlagen Dokumente dem Amt einzureichen. Hieraus ergab sich noch eine Frage ![]()
Meine Frage ist, ab wann man den Anspruch auf Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII hat.
Im Internet steht:
- Sie sind unter 65 Jahre,
- nicht erwerbsfähig nach dem 6. Sozialgesetzbuch
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” gemäß § 152 IX
Da ausnahmslos ALLE Anträge wie EmR, GdB, Pflegegrad im Widerspruch gelaufen sind, sind natürlich auch die Bescheide rückwirkend.
Hier die Daten
- EmR Bescheid am 08.05.23 Anspruch rückwirkend seit 04.12.22 erste Auszahlung 01.07.23
- GdB 70% mit "G" Bescheid am 26.04.23 Anspruch rückwirkend seit 05.12.22
- Pflegegrad 2 Bescheid am 10.03.23 Anspruch rückwirkend seit 14.11.23
Ist damit nicht der Anspruch auf Mehrbedarf seit dem 05.12.22 erfüllt??
Denn das Jobcenter sagt nein.
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Vg und noch ein schönen Pfingstmontag