Anspruch Bürgergeld abhängig von Auszahlung Gehalt?

  • Hi, folgender Sachverhalt:


    Eine Freundin ist seit Mitte März arbeitslos. Ihr Gehalt für März (1/2 Monat) hat sie erst am 17. April erhalten. Beim Jobcenter sagen sie ihr nun, dass sie für April keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, da sie ja im April Gehalt bezogen hat.


    Meiner Meinung nach hätte sie im April Anspruch auf Bürgergeld, da die Gehaltszahlung den März betrifft.


    Hattet ihr schonmal etwas ähnliches? Wie kann man argumentieren?


    Viele Grüße und Danke für eure Hilfe!

    Ro

  • Einkommen ist dem dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt (§ 11 Abs. 2 SGB II), sogen. "Zuflussprinzip".

    Wenn sie mit dem Einkommen für einen halben Monat ihren Bedarf decken kann, hat sie keinen Anspruch auf Leistungen.


    Diese Regelung ist allerdings nicht neu; das Zuflussprinzip gilt schon seit Januar 2005.

    • Offizieller Beitrag

    Hattet ihr schonmal etwas ähnliches?


    Seit Anbeginn des SGB II, also seit 2005. Und bereits davor in der guten alten Sozialhilfe.



    Wie kann man argumentieren?


    Gar nicht. Such einfach mal nach "Zuflussprinzip" und du wirst erfahren, dass das schon vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld es auch bei der Sozialhilfe so war, dass bei Einkommen nicht zählt, in welchem Zeitraum das Geld erwirtschaftet wurde (Identitätstheorie), sondern, wann es zur Verfügung steht (Zuflussprinzip).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.