Mehrbedarf bei GdB 100

  • Ich war bisher Aufstocker, da nur teilzeitbeschäftigt. Nun bin ich seit 12 Monaten krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Seit Januar habe ich ein GdB von 100 und bekomme schon einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung. Es gibt ja aber auch einen Mehrbedarf (35%) für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger. Steht mir dieser Mehrbedarf auch zu? Ich bin zwar krankgeschrieben, aber steh ja immer noch in einem Arbeitsverhältnis, bin nicht gekündigt. Ich möchte auch ab Herbst wieder für ein paar Stunden in meiner Firma arbeiten. Ich lese immer, dass man als Vorausetzung für den Mehrbedarf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstigen Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung erbracht werden müssen. Aber warum sollte ich daran teilnehmen? Ich habe ja meinen Arbeitsplatz und brauch dann auch nicht eingearbeitet oder angelernt werden. Daher nochmal die Frage.

    Mehrbedarf auch bei Bezug von Krankengeld?

    Mehrbedarf nur bei Leistungen zur Teilhabe oder auch ohne diese?

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch selbst erkannt, dass es den Mehrbedarf nur bei Kombination von GdB und Teilhabeleistungen gibt. Du erfüllst nur einen Teil davon, also gibt es keinen Mehrbedarf.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Tamara,

    ich habe einen GdB von 100% und bekomme diesen Mehrbedarf.


    Begründet ist er dadurch, dass ich aufgrund der Art und der Schwere meiner Behinderung weder ein Auto fahren kann, noch gewährleisten kann, dass mich jemand fährt.

    Auch bin ich nicht in der Lage, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Aus diesem Grund bin ich auf die Nutzung eines Rollstuhlfahrdienstes anweisen, der mich zur Arbeit fährt.


    Die Kosten hierfür trägt zum Großteil die Rentenversicherung und ich zahle einen Eigenanteil. Um diesen decken zu können, dient das Geld, das ich als Mehrbedarf erhalte.


    So, wie ich es verstehe, bekommst du den Mehrbedarf nicht, wenn du - wie auch immer - selbst zum Arbeitsplatz und zurück kommen kannst und kein Kostenträger involviert ist.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten hierfür trägt zum Großteil die Rentenversicherung und ich zahle einen Eigenanteil.


    Was jetzt nun wirklich nichts mit einem Mehrbedarf im SGB II zu tun hat, nach dem die TE gefragt hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.