Rückerstattung Kiefernorthopäde

  • Hallo allerseits,


    Ich habe schon viele zu dem THema gelesen, aber die Meinungen unterscheiden sich zum Teil sehr. Wie sieht’s s aus, wenn jemand eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen erhält, da die kiefernorthopädische Behandlung des Kindes erfolgreich abgeschlossen wurde? Gelistet wurden die Zahlungen aus dem eigenen Vermögen teils vor Beginn des Leistungsbezuges, teils danach. Bei dem Bezug handelte es es sich aber nur um eine kleine, aufstockende Leistung. Der Großteil der monatlichen Einnahmen war nie vom Jobcenter.


    Vielen Dank, ich bin sehr gespannt!

    • Offizieller Beitrag

    Der Großteil der monatlichen Einnahmen war nie vom Jobcenter.


    Das ist im Zweifel für z. B. Betriebskostenguthaben etc. vollkommen egal.


    Die Erstattung der Krankenkasse würde ich jedoch ähnlich einem Pfandsystem sehen, Flaschenpfand o. ä. wird ja auch nicht angerechnet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.