Medizinische Reha bei Bürgergeldbezug

  • Hallo zusammen,

    ich habe von der DRV eine Bewilligung für eine medizinische Reha bekommen. Start ist tatsächlich erst am 19,12,2023.

    Wem muss ich jetzt wann genau Bescheid geben? Meine Sachbearbeiterin ist informiert.
    Jetzt las ich etwas über die Genehmigung der Reha seitens des Jobcenters - geht es da um die Ortsabwesenheit?
    Wenn ja - wann soll ich das melden?

    Eine weitere Frage ist die über die Dauer und Weiterzahlung des Bürgergeldes.
    Angesetzt sind 5 Wochen (plus). Ist man dann mit der Liegebescheinigung krank geschrieben bis zu 6 Wochen?
    Und was ist, wenn es länger dauert als 6 Wochen? Gibt man die Information an das Jobcenter weiter und das Bürgergeld wird weiter bezahlt?

    Es ist zu lesen, man muss keinen Übergangsgeldantrag mehr stellen, das Bürgergeld würde weiterlaufen.
    Ist das tatsächlich so? Das heißt, den Antrag muss ich bei der DRV nicht stellen?

    Muss ich einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen oder geht das automatisch?

    Und zum guten Schluss - Anfang Dezember muss ich meinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hat die Reha da irgendeinen Einfluss drauf?

    Fragen über Fragen :/ aber vielleicht hat jemand ja schon die Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße :) ,

    Sandra

  • Hallo,


    über die Reha musst du deinen Leistungssachbearbeiter und deinen Fallmanager (oder wie das bei deinem JC heißt) informieren, also beide.


    Das JC genehmigt da nichts mehr, das hat ja die DRV gemacht. Und das hat nichts mit Ortsabwesenheit im klassischen Sinn zu tun. Einrichtungen der med. Reha gelten als Krankenhäuser, also genauso als wenn du mit nem Beinbruch im Krankenhaus liegst.


    Sollte die Reha verlängert werden musst du die o.g. Personen im JC informieren und den Nachweis einreichen.


    Nein, Übergangsgeldantrag brauchst du nicht stellen, es gibt kein Übergangsgeld wenn du Bürgergeld beziehst. Das hat sich dieses Jahr geändert.


    Zuzahlungsbefreiung musst du selbst beantragen, das geht nicht automatisch.


    Auf die Reha hat die Weiterbewilligung keinen Einfluss. Du kannst die Weiterbewilligung auch aus der Reha heraus beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Und das hat nichts mit Ortsabwesenheit im klassischen Sinn zu tun.

    Doch, irgendwie schon, denn die Erreichbarkeit ist ja nunmehr neu in § 7b SGB II geregelt. Und dort sind dann auch Ausnahmen aufgeführt, wie eben die Abwesenheit aufgrund gesundheitlicher Vorsorge oder Reha:


    Zitat

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erreichbar sind, erhalten nur dann Leistungen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei


    1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,...


    Und zum guten Schluss - Anfang Dezember muss ich meinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hat die Reha da irgendeinen Einfluss drauf?


    Du solltest nur halt irgendwie regeln, dass du trotz der Abwesenheit auf mögliche Mitwirkungsaufforderungen etc. reagieren kannst, also jemand deine Post sichtet und Zugriff auf deine Unterlagen hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.