Bürgergeld und Kindererziehung

  • Hallo ihr lieben, ich hätte eine Frage im Bezug auf das Bürgergeld,


    Ich habe einen 2 jährigen Sohn der Vormittags in die Kita geht. Zur Zeit beziehe ich Alg1.

    Ist es möglich beim Jobcenter eine "Wunscharbeitszeit" zu nennen? Zum Beispiel bis max. 15 Uhr. Ich möchte mein Kind nämlich spätestens

    15:30 Uhr aus der Kita abholen, da ich meine Zeit am Nachmittag gerne mit ihm verbringen möchte und er sowieso dann fast 8 Stunden in der Kita ist.


    Ich weiß andere Eltern arbeiten auch bis spät abends etc. aber mir tut es leid ihn dort so lange zu lassen weil er auch nicht gerne hin geht.

  • Heißt dass du demnächst aus dem ALG I raus bist?


    Das musst du mit deinem Fallmanager im Einzelnen besprechen. Kommt ja auch drauf an aus welchem Berufsfeld du kommst. Im Hotel - und Gaststättengewerbe oder Gesundheitsberufen gibt es ja eher Arbeitszeit quasi rund um die Uhr.


    Die Erziehung deines Kindes und die Betreuungszeiten die vorhanden sind, müssen immer beachtet werden.


    Bei dir dürfte derzeit keine Vollzeitarbeitspflicht bestehen.

  • Ab Dezember bin ich raus. Aber meine Beraterin ist da nicht ganz so emphatisch. "Ich habe damals 60 Stunden die Woche gearbeitet" und andere Dinge wurden geäußert.

    Ich bin Erzieherin und dachte da finden sich bestimmt viele Stellen, aber leider gar nichts. Alle suchen für alle Dienste und nicht nur Frühdienst.


    Die Betreuungszeiten könnten ja bis 17 Uhr gehen. Mein Wunsch ist es aber dass es nicht so lang ist. Ich weiß nicht ob ich so einen Wunsch äußern kann.

  • Es gibt doch aber auch Erzieher/innen, die nur 30 Stunden oder 35 Stunden arbeiten. Unter 3 Jahren musst du ja sowieso erstmal gar keinen Job annehmen. Ich gehe davon aus, dass du alleinerziehend bist. Du kannst nur so arbeiten, wie es die Betreuungszeit vorgibt. Mehr geht nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Aber meine Beraterin ist da nicht ganz so emphatisch.


    Das hat nichts mit Empathie zu tun, sondern mit der pragmatischen Feststellung, dass ein Kind nicht von Luft und Liebe lebt, d. h., dass die Eltern wohl oder übel soviel arbeiten müssen, dass sie sich und das Kind/die Kinder ernähren können.


    Soll heißen: Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und du nur mit Vollzeit ausreichend verdienst, dass du kein Bürgergeld mehr benötigst, dann wird man das von dir verlangen. Eventuell kann ja der Kindesvater mit hinreichend Unterhalt beisteuern, dass dir ein Teilzeitjob + Unterhalt reicht. Im Bürgergeld nimmt man jedenfalls auch nicht Rücksicht auf solche Luxuswünsche.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.