Anrechnung von einem Fahrzeug

  • Mein ältester Sohn hat sich vor einigen Jahren ein Fahrzeug im Wert von ca. 5000 Euro gekauft. Da die Versicherung für das Auto über mich billiger gewesen ist, haben wir es über meinen Namen laufen lassen.


    Das Amt verlangt jetzt von mir den Kaufvertrag vorzulegen, indem nicht mein Name steht, sondern der meines Sohnes.


    Inwieweit hat so etwas eine rechtliche Grundlage und fällt das nicht unter den Datenschutz, weil ja auch der Verkäufer mit der Angelegenheit nichts zu schaffen hat?


    Mein Sohn lebt nicht mit mir in einem Haushalt, bzw. Bedarfsgemeinschaft und bezieht auch keine Leistungen jeglicher Art.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Datenschutz hat das wenig zu tun. Aber warum will das Sozialamt den tatsächlichen Eigentümer ermitteln? Selbst, wenn es dein Auto, also dein Vermögen ist, ist doch jetzt auch im SGB XII ein angemessenes Auto geschützt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielleicht hat Frank M die KFZ-Haftpflicht bei sich zur Übernahme eingereicht? Wenn das Auto aber gar nicht ihm gehört, geht das vermutlich nicht. Wobei dann ja eher die Frage entscheidend wäre, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, nicht, wem es gehört.