Bürgergeld zusätzlich zu Übergangsgeld?

  • Hello,


    ich mache seit August eine Umschulung, beziehe knapp 1200 Euro Übergangsgeld von der Rentenversicherung, lebe mit meiner Frau und meinem Kind in einem Haushalt, und meine Frau arbeitet Vollzeit. Finanziell ist momentan bei uns alles mehr als knapp, dadurch, dass ich gerade erheblich weniger verdiene als in meinem alten Job.


    Bevor ich mich auf das Abenteuer Jobcenter einlasse, wollte ich mich hier mal kurz schlau machen, ob bei mir überhaupt die Chance bestünde, das Übergangsgeld mit Bürgergeld etwas aufgestockt zu bekommen. Freue mich, wenn mir da jemand mal eben eine kurze Einschätzung da lassen könnte. :)

  • Deine Frau arbeitet Vollzeit. Wieviel verdient sie denn? Ich weiß nicht, ob es Übergangsgeld und Bürgergeld geben kann. Aber mit 1.200 Euro Übergangsgeld gehe ich schwer davon aus, dass es nix dazu gibt. Wenn du Bürgergeld beziehst, gibt es 502 Euro plus Mietanteil. Das dürfte deutlich weniger als 1.200 Euro sein. Du bist in einer Rehamaßnahme oder Umschulung? Ist ganz klar, dass man weniger hat als mit Verdienst. Man muss die Ansprüche runter schrauben.

  • Meine Frau bekommt netto 2300 raus. Da es auf den Gesamthaushalt berechnet wird, mach ich mir da tatsächlich auch keine großen Hoffnungen. Aber da ich jetzt tausend Euro weniger verdiene, als in meinem letzten Job und wir natürlich immer noch unsere laufenden Kosten haben, die sich nicht so einfach reduzieren lassen, möchte ich natürlich nichts unversucht lassen.

  • Du bildest mit deiner Frau und deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft.


    Ihr habt zusammen ein Nettoeinkommen von 1200 € Übergangsgeld, 2300 € Nettoarbeitseinkommen (dürften ca. 3000 € brutto sein) und 250 € Kindergeld. Also 3750 € monatlich für drei Personen. Hiervon werden etwa 370 € Einkommensfreibetrag sowie Versicherungen abgezogen, rechnen wir der Einfachheit halber mal mit 400 € Freibeträgen. Da dürfte der Glaube daran, dass man zusätzlich noch etwas aus Sozialhilfekassen (zum Verständnis: Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe) abgreifen kann, doch ziemlich daneben sein. Dass sich 1000 € weniger Einkommen natürlich erheblich bemerkbar machen, ist nachvollziehbar.


    Rechnen wir einfach mal (ich rechne jetzt mal mit einem Kind zwischen 14 und 17 Jahren). Ist das Kind jünger als 14 Jahre, ist der Regelbedarf noch niedriger: Übergangsgeld 1200 € + Arbeitseinkommen 2300 € ./. Freibeträge 400 € + Kindergeld 250 € = 3350 € anzurechnendes Einkommen.


    Um noch Ansprüche auf Bürgergeld zu haben, müsste euer Bedarf höher sein als das anzurechnende Einkommen.


    Regelbedarfe 451 € + 451 € + 402 € = 1304 € zzgl. Unterkunftskosten. Selbst wenn die Unterkunfts- und Heizkosten (Miete oder Zinsen und Grundbesitzabgaben bei Eigenheim) bei monatlich bis zu 2046 € lägen, wäre der Bedarf durch das Einkommen abgedeckt.


    Schulden (z.B. für Kredite / Autofinanzierung) können nicht berücksichtigt werden, ebenso die Tilgung bei der Finanzierung eines Eigenheims.


    Die Chance, noch etwas aus Bürgergeldkassen zu bekommen, dürfte etwa bei Null liegen.

    Da hilft in der Tat nur Ansprüche herunterschrauben, eventuelle Zeitungs- oder Pay-TV-Abos kündigen, Einkauf beim Discounter statt beim Vollsortimenter etc.

  • Deine Frau arbeitet Vollzeit. Wieviel verdient sie denn? Ich weiß nicht, ob es Übergangsgeld und Bürgergeld geben kann. Aber mit 1.200 Euro Übergangsgeld gehe ich schwer davon aus, dass es nix dazu gibt. Wenn du Bürgergeld beziehst, gibt es 502 Euro plus Mietanteil. Das dürfte deutlich weniger als 1.200 Euro sein. Du bist in einer Rehamaßnahme oder Umschulung? Ist ganz klar, dass man weniger hat als mit Verdienst. Man muss die Ansprüche runter schrauben.

    Der Regelsatz bei Verheirateten liegt nicht bei 502 Euro... Bitte keine Fehlinfos als Tatsache verbreiten....