• Guten Tag , meine Frau und ich haben uns getrennt , die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr steht noch aus und meine Frau bekommt nun Bürgergeld. Wie sieht es aus wenn aus der Nebenkostenabrechnung noch Geld wieder gibt. Theoretisch steht mir die Hälfte ja auch zu da ich die Kosten getragen habe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sie das Guthaben erhalten hat, wird es bei ihr voll als Einkommen angerechnet. Das privatrechtliche Schuldverhältnis spielt da keine Rolle. Das hat das Bundessozialgericht schon 2012, hier im Fall einer zum Guthabenszeitpunkt nicht mehr bei den Eltern lebenden Tochter, die sich im Abrechnungszeitraum zu 1/3 an der Miete beteiligt hatte, entschieden:


    Zitat


    Entscheidend ist insoweit nicht, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde, und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung. Dass die gemeinsame Tochter des Klägers und seiner Ehefrau – wie das LSG bindend festgestellt hat – im Jahre 2006 für ein Drittel der Aufwendungen der Betriebs- und Heizkosten aufgekommen ist, ist demnach grundsicherungsrechtlich unbeachtlich. § 22 Abs 1 S 4 SGB II differenziert nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben. Nach dessen Wortlaut mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist der Norm nicht zu entnehmen. Genauso wie Guthaben, die aus Zeiten stammen, zu denen keine Hilfebedürftigkeit bestand, zu berücksichtigen sind, ist es unerheblich, wer die Zahlungen getätigt hat (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20. 1. 2010 – L 3 AS 3759/09 – Juris).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.