Definition Erstauszug

  • Hallo,

    gibt es irgendwo ein Gesetzestext, wo ein Erstauszug definiert wird?

    Person A lebte 1,5 Jahre in einer Wohneinrichtung über Eingliederungshilfe (Zweitwohnsitz). Hauptwohnsitz bei Eltern, also kein Auszug. Jobcenter will nun "feststellen", ob es sich um einen Erstauszug handelt? Vielleicht habt ihr nen Tipp, wo man das nachlesen könnte. Danke, Idi

    • Offizieller Beitrag

    Die Definition ist der erstmalige Auszug aus dem Elternhaus zur Begründung eines eigenen Haushaltes. Eine Wohneinrichtung klingt nicht nach eigenem Haushalt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.