Auszahlung BG an welches Familienmitglied und Anrechnung Aufwandsentschädigung

  • Hallo liebe Gemeinschaft,


    ab November bezieht unsere BG wieder Bürgergeld.


    Nun sind meine Kinder im August 18 geworden. Beide gehen noch zur Schule. Ich würde gerne wissen, ob das Bürgergeld, wie zuvor auf mein Konto geht oder ob dieses auf die Familienmitglied aufgeteilt überwiesen wird?


    Und eine weitere Frage hätte ich noch. Eine meiner Töchter nimmt an einer Maßnahme in einer Jugendwerkstatt teil und bekommt dafür 165Euro im Monat.


    Sie würde gerne ausprobieren, nebenbei noch zu arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze bei U25 Jährigen liegt bei 520Euro.


    Meine Logik sagt mir, dass sie zu den 165Euro noch 355Euro hinzuverdienen darf, alles was darüber ist, wird doch abgezogen. Oder verhalten sich die 165Euro als eine andere Form des Einkommens die warum auch immer in diesem Rahmen der Jugendwerkstatt, anders gehandhabt und somit nicht angerechnet werden?


    Herzlichen Dank für euren Rat!

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde gerne wissen, ob das Bürgergeld, wie zuvor auf mein Konto geht oder ob dieses auf die Familienmitglied aufgeteilt überwiesen wird?


    Das Bürgergeld geht auf das Konto, das im Antrag angegeben wurde, solange du oder ein Mitglied deiner BG keine Änderung wünschst.


    Meine Logik sagt mir, dass sie zu den 165Euro noch 355Euro hinzuverdienen darf, alles was darüber ist, wird doch abgezogen.


    Gibt es derzeit auf die 165 Euro einen Freibetrag? Im Grunde kann man sagen, dass es dann diese 520 Euro Freibetrag gibt ubd die davor gewährten wegfallen. Da solltest du mit rechnen können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Gibt es derzeit auf die 165 Euro einen Freibetrag? Im Grunde kann man sagen, dass es dann diese 520 Euro Freibetrag gibt ubd die davor gewährten wegfallen. Da solltest du mit rechnen können.

    Ich weiss leider noch nicht, wie sich das verhält. Das habe ich beim JC angefragt, leider aber noch keine Antwort darauf erhalten, da wir erst ab November wieder im Bezug sind.


    Also, wenn es so ist, wie du beschrieben hast, käme für diese Tochter ein 520Euro Job nicht in Frage, es sei denn, sie nimmt die Abzüge in Kauf.


    Dann wäre es etwas für die andere Tochter, die zur Zeit "nur" die 12. Klasse besucht, oder habe ich die Gesetzesänderung falsch interpretiert?


    Lg und ein dickes Dankeschön

  • Ich habe nochmal auf der Seite der Jugendwerkstatt nachgelesen. Der Beitrag läuft unter Anerkennungsbeitrag.


    Meine Tochter wird morgen dort nachfragen, vielleicht können die dortigen Mitarbeiter, etwas dazu sagen

    • Offizieller Beitrag

    Es muss doch im Bürgergeldbescheid stehen, ob diese 175 Euro angerechnet werden und ob es dafür einen Freibetrag gibt? Das wissen die Mitarbeiter dieses Jugendwerks doch nicht, was bei euch im Bescheid steht.

  • Hallo Turtle,


    nochmal zum Verständnis. Ich beziehe zur Zeit kein Bürgergeld! Erst ab November wieder. Bevor meine Tochter sich jetzt einen Minijob (der ihr in Aussicht steht) zulegt, wäre es gerne etwas, was sie gewusst hätte, BEVOR sie dort anfängt.

    • Offizieller Beitrag

    Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist bei Jugendlichen U25 nur dann bis 520 Euro frei, wenn sie eine Ausbildung machen, einen Freiwilligendienst oder Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule sind. Damit sind 520 Euro Lohn frei. Ob nun diese 175 Euro der Jugendwerkstatt anrechnungsfrei sind oder Einkommen darstellen, kann ich aus den bisherigen Schilderungen nicht erkennen. Ich weiß nicht, wofür und wieso sie diese 175 Euro bekommt. Was genau ist denn diese Jugendwerkstatt? Wieso ist sie dort? Ist das nach der Schule? Wer hat sie dorthin zugewiesen? Jobcenter? Jugendamt? Freiwillig? Kirche?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.