Volle Anrechnung der Mietkosten nach Auszug des Kindes?

  • Hallo, meine Tochter mit 2 von 3 Kindern, der Jüngste ist 11, die Mittlere zieht jetzt zu ihrer großen Schwester wegen Ausbildung. Schon seit Einzug 2019 wird nicht die komplette Miete anerkannt, da es 11 qm2 zu viel sind. Jetzt will meine Tochter ihren behinderten Bruder aufnehmen, das dauert aber. Beim Auszug der Großen vor 2 Jahren wurde nicht der Bedarf erhöht sondern der Weggang aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Tochter angerechnet und sie bekam noch weniger Geld. Nun wird das mit dem Einzug des Bruders vielleicht 2 Monate länger dauern als meine Enkelin auszieht. Wie übernimmt das Amt nun zur Überbrückung die fehlenden Wohnkosten, es ist ja schließlich noch der Kleine da?

    Zumindest in der anrechenbareren Größe der Wohnung?

    Eine entsprechende Antwort würde uns sehr helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jemand auszieht und die Miete dann unangemessen wird (oder noch unangemessene), muss das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Einfach so gleich absenken wäre rechtswidrig. Ein Kostensenkungsverfahren sollte mindestens 6 Monate dauern. Wenn dann der Bruder innerhalb dieser Zeit einzieht und seinen Obolus beiträgt, sollte es dann also gehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Turtle1972, vielen Dank für die Antwort. Ein Kostensenkungsverfahren kann wohl nicht eingeleitet werden, weil die Wohnung gleich zu groß war und vom Anfang an nicht die volle Miete angerechnet wurde sondern nur die angemessene (macht das Sinn?) Jedenfalls war meine Tochter mit damals 3 minderjährigen Kindern aus England zurück gekommen und das war die einzige Wohnung damals, die sie überhaupt bekommen hatte....(3 Autos ja, aber wer 3 Kinder hat, wird nichtmal zur Besichtigung eingeladen)

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann und muss ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden, wenn die Behörde bereits abgesenkte Kosten der Unterkunft aus anderen Gründen als der Anpassung der KdUH Richtlinien weiter absenken möchte.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.