Antrag auf BG erfolglos?

  • Hallo,


    seit dem 01. Oktober 2023 muss ich nach Erschöpfen des Anspruchs auf ALG 1 Bürgergeld beantragen.

    Ich weiß leider nicht, ob ich das bekommen kann.


    Folgende Gesamtsituation:


    Verheiratet, keine im Haushalt lebende Kinder.

    Selbstbewohntes Wohneigentum, Haus ca. 180 m² Wfl., Lastenfrei, ca. € 300/mtl. Nebenkosten.

    Nebengewerblich selbständig ca. € 350/mtl.

    2 PKW, Wert insg. ca € 5.000.

    Sparvermögen ca. € 22.000, Fonds ca. € 15.000, Bausparvertrag ca. € 14.000.

    25% Anteil an Erbschaft einer Immobilie mit Verkehrswert ca. € 207.000.

    Die Erbschaft ist durch einen schlimmen Erbstreit belastet und befindet sich in renovierbedürftigen Zustand, kann aus beiden Gründen weder verkauft, selbsgenutzt noch vermietet werden.


    Bevor jetzt ein Shitstorm losgeht wie "was wollen die denn, haben ja genug.., Andere haben viel weniger..." sei gesagt, dass wir auch viele Kosten wie Instandhaltung und Versicherungen haben. Wir sind 66 Jahre und 59 Jahre alt, Diabetes Mellitus Typ II und erwarten sehr wenig Rente,

    nämlich meine Frau ca. € 120/ mtl. alsbald und ich in 8 Jahren vll. € 800/mtl. (???).

    Dafür sollten die Ansparungen gedacht sein.


    Wir haben jahrzehnte lang dafür geackert und möchten nicht auf Ansprüche verzichten und unsere AAltersrücklagen schon jetzt aufbrauchen.


    Hat es überhaupt Erfolg einen Antrag auf BG zustellen in dieser Konstellation?

    Falls nein, müssen wir uns dann selbst Krankenversichern?


    Ich hoffe auf gutgemeinte und konstruktive Hilfestellung.


    Vielen Dank und Allen eine gute Zeit.


    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Bereits das selbstbewohnte Haus ist zu groß und damit kein geschütztes Vermögen. Da es abbezahlt ist, ist es auch verwertbar. Wenn, dann gibt es Bürgergeld nur übergangsweise als Darlehen. Ich fürchte auch, dass das Argument "Altersvorsorge" nicht zum Schutz ausreicht, da noch genug anderes Vermögen da ist.


    Krankenversicherung: deine Frau müsste doch mit 66 Jahren schon die Altersgrenze erreicht haben. Die liegt bei Geburtsjahrgang 1957 bei 65 Jahren und 11 Monaten?! Dann kannst du ggf. über die Frau, die hoffentlich mit der Rente gesetzlich versichert ist, familienversichert werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.