KdU gekürzt nach Umzug

  • Hallo liebe Forumsmitglieder :)

    Ich stocke aus verschiedenen Umständen seit Frühling diesen Jahres mit Bürgergeld mein Gehalt auf. Meine Wohnung (ich lebe alleine) mit knapp 86qm wurde voll anerkannt.

    Seit etwas mehr als 2 Jahren bin ich auf Wohnungssuche gewesen, da die 86qm Wohnung schlecht bis gar nicht gedämmt ist und ich somit wahnsinnig viel frieren und heizen muss um überhaupt auf 19/20grad zu kommen und eine erneute (dann die dritte) Heizkostenerhöhung angekündigt wurde. Über die Sommer mit knapp 35-37grad in der Wohnung ganz zu schweigen.

    (Gespräche mit Vermieter wurden natürlich häufiger geführt)


    Mir war bekannt, dass ich eventuelle Mehrkosten einer neuen Wohnung aus der eigenen Tasche zahlen muss. Glücklicherweise kostet die neue Wohnung (66qm) "nur" 20€ mehr und somit habe ich den Mietvertrag unterschrieben. Die Heizkosten sind in der neuen Wohnung auch nur noch die Hälfte von dem, was ich bis jetzt für die Heizkosten gezahlt habe.


    Ich habe dann alles an das Jobcenter gemeldet und habe ein paar Tage später einen Bescheid erhalten, dass mir ab sofort eine wirklich merkliche Summe (fast die Hälfte!) gestrichen wird.

    Die Begründung ist, weil ich ohne Erlaubnis des Amt's umgezogen bin.


    Mir war bekannt, dass ich während des Leistungsbezugs umziehen darf, etwaige Mehrkosten der neuen Wohnung dann aber selbst tragen muss. Also dass weiterhin das berücksichtigt wird, was ich vom Jobcenter erhalte, aber alles darüber eben nicht. Was ja auch logisch ist. Da es in meinen Fall um 20,00€ mehr geht und ich diese von meinem Gehalt abzwacken kann, hab ich unterschrieben.

    Nicht bekannt war mir allerdings, dass das Jobcenter mich dann aber auf den minimalen Satz runterhaut, den man als Single bzgl Unterkunft+Heizung haben darf.


    Kann mir jemand weiterhelfen, ob das so richtig ist vom Jobcenter? Auch bzgl der Karenzzeit, in der ich ja auch noch bin?

    Oder ob ich da einen Widerspruch einlegen kann/ sollte?


    Ich hoffe, ich habe alles verständlich geschrieben?! :)

    • Offizieller Beitrag

    My. E. n. geht das ohne Kostensenkungsverfahren nicht, so dass § 22 Absatz 1 Satz 6 SGB II greift, wonach die bisherigen Kosten für die Unterkunft zu berücksichtigen sind. Ein Widerspruch ist immer möglich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für die Antwort! :)

    Wie formuliere ich am besten den Widerspruch? Ich bin komplett unerfahren auf diesem Gebiet. Evtl hast du einen Ansatz für mich?

    Ich werde den Paragraphen, den du angesprochen hast, nachher auch nochmal studieren.

    Für eine Formulierungshilfe wäre ich tausendfach dankbar! :)

    Viele liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst du einfach formlos schreiben. Die Infos stehen in meinem Beitrag.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.