Wohnungswechsel während des Bezugs von Bürgergeld

  • Hallo Leute,


    nach Trennung von meiner Frau vor ca. 2 Jahren sind wir in eigene Wohnungen gezogen, den Neustart bei mir mit Hilfe von der Jobcom.


    Wir betreuen unsere beiden Kinder (M7 und J10) gemeinsam im Wechselmodell (50/50), dass haben wir vor dem Auszug so vereinbart. Da bei ihr der Hauptwohnsitz der beiden Kinder ist, bekam sie einen WBS 3 Zimmer 80qm, ich nur 2 Zimmer und 65qm. Gefunden hatte ich damals eine Wohnung 2 Zimmer 52qm (eigentlich eine 1 Personen Wohnung). Diese ist auf Dauer allerdings zu klein.


    Dem Fall vorausgesetzt ich bekomme einen 3 Zimmer WBS bis 80qm und finde auch eine entsprechende Wohnung würde ich das Mietangebot auch meiner zuständigen Ansprechpartner bei der Jobcom vorlegen. Ich weiß, dass ich wegen dem Wechselmodell auf dem Bewilligungsbescheid nur 50% der Leistungen pro Kind erhalte, aufgrund der kleinen Wohnung ist nicht zu erkennen ob die 50% Regel auch auf die Miet- und Mietnebenkosten angewendet wird, ich gehe mal davon aus.


    Demnach müsste ich eine 3 Zimmerwohnung finden die noch im Bewilligungsrahmen der 1 Person + zwei halbe Kinder Rahmen liegt?

    Kann die Hand auch im Einzelfall eine Art Zusatzbewilligung an Mitkosten geben?


    Zur Zeit habe ich keine Teilzeitbeschäftigung.

    • Offizieller Beitrag

    Kann die Hand auch im Einzelfall eine Art Zusatzbewilligung an Mitkosten geben?


    Kannst du die Frage auch verständlich formulieren?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Guten Morgen zusammen,


    ja, war eine zweiteilige Frage, also:


    1. Gibt es in der o.g. Konstellation eine nur 50%ige Bezuschussung des Miet- und Nebenkostenanteils der beiden Kinder?


    und wenn ja:

    2. Gibt es die Möglichkeit für das Jobcenter in Ausnahmefällen einen Miet- und Nebenkosten Mehrbedarf zuu8 bewilligen?

    • Offizieller Beitrag

    Wie hoch das Jobcenter die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Fall eines Wechselmodells mit 2 Kindern bemisst, kannst du nur von deinem zuständigen Jobcenter erfahren. Es geht da nicht um 50% oder so. Es geht auch um Alter, Geschlecht, Intensität des gelebten Modells usw. Im Normalfall sollte ein echtes Wechselmodell wie ein ganzmonatiges Wohnen beachtet werden.


    Diese Entscheidung des BSG sollte dir argumentativ gegenüber dem JC helfen:


    Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.