ALG 1 oder Bürgergeld

  • Hallo,


    ich versuche mich, in diesem Regelungswust durchzublicken.


    Ich möchte mich auf eine Prüfung nächstes Jahr vorbereiten. Daher möchte ich nicht arbeiten, sondern lernen, damit ich die Prüfung bestehe und beruflich weiterkomme. Ich könnte ALG 1 beantragen, aber das würde wahrscheinlihc gestrichen werden, wenn ich mich jetzt nicht bewerbe, oder? Kann ich gekürztes Bürgergeld beantragen, um über die Runden zu kommen? Ich blicke da überhaupt nicht durch.


    Grüße
    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Dein "ich will nicht" wird niemanden interessieren. Alg1 ist eine vorrangige Leistung, die du geltend machen musst. Verlierst du den Anspruch vorsätzlich, wird zwar Bürgergeld gezahlt, du musst aber damit rechnen, dass alles von dir wieder zurück gefordert wird mittels Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten.


    Den Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Dein "ich will nicht" wird niemanden interessieren. Alg1 ist eine vorrangige Leistung, die du geltend machen musst. Verlierst du den Anspruch vorsätzlich, wird zwar Bürgergeld gezahlt, du musst aber damit rechnen, dass alles von dir wieder zurück gefordert wird mittels Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten.


    Den Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.

    Danke für deine Antwort! ALG 1 würde mir also gestrichen werden. Bei Bürgergeld kann mir aber höchstens 30 % bei "sozialwidrigen" Verhalten gekürzt werden, den Rest muss (und könnte ich auch nicht) nicht zurückzahlen. Habe ich das richtig verstanden?


    Zitat

    Den Luxus, sich auf etwas vorzubereiten, was andere nebenbei machen, muss man sich leisten können.

    Ich bin finanziell abgebrannt, weil ich alles schon investiert habe. Mit Eigenmitteln könnte ich nur noch bis Dezember durchhalten, dann müsste ich sprichwörtlich auf der Straße leben, aber ich möchte unbedingt aus dem Sumpf rauskommen (gegen Depressionen kämpfe ich auch, weil ich eben endlich den nächsten Schritt machen möchte). Irgendeinen Job um irgendwie über die Runden zu kommen, würde mich bald in die Klinik bringen. Aber das führt jetzt zu weit, bleiben wir besser beim rechtlichen Thema.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Bürgergeld kann mir aber höchstens 30 % bei "sozialwidrigen" Verhalten gekürzt werden, den Rest muss (und könnte ich auch nicht) nicht zurückzahlen. Habe ich das richtig verstanden?


    Nein, ich rede nicht von Sanktionen, sondern von Kostenersatz nach § 34 SGB II. Du musst unter Umständen alles zurück zahlen.


    Aber das führt jetzt zu weit, bleiben wir besser beim rechtlichen Thema.


    Das Thema wurde hinreichend beantwortet. Nochmal: deine Wünsche sind auf Kosten der Allgemeinheit nicht tragbar.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.