Verweigerung v. Übernahme eines Teils der Heizkosten?

  • Seit Beginn dieses Jahres beziehe ich erstmalig Bürgergeld, da ich 10 jahrelang meine Tante gepflegt hatte, die vergangenes Jahr im Sommer gestorben ist.

    Zu meiner Absicherung vermachte sie mir mit einem notariellen Testament das Haus, dass wir die vergangenen zehn Jahre gemeinsam bewohnten.

    Jedoch existiert auch noch ein 60 Jahre altes Berliner Testament und es kam zu einer Rechtsstreitigkeit, die mittlerweile an das Oberlandesgericht weitergeleitet wurde: ich wohne derzeit in einer rechtlich ungeklärten Situation auf 120 Quadratmeter Wohnfläche in dem Haus, dass ich eigentlich erben sollte.

    Ich hatte vor, vier freie Räume im Haus an Studenten der nahegelegenen Fachhochschule zu vermieten, was mir jedoch untersagt wurde vom Nachlassgericht, so dass ich notgedrungen zur Lebensunterhaltssicherung Bürgergeld beantragen musste.

    Nun werden aufgrund der ungeklärten Rechtsfrage weder die städtischen Kosten noch Kosten für eine Öltankfüllung übernommen.

    Ich erhalte 600 € insgesamt an Bezuschussung, davon Wasserkosten sowie einen Teil der Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung.


    Obwohl ich bei Antragstellung angab, dass ich mir vorsorglich einen mobilen Gasheizer gekauft hatte, um damit den einzigen Raum, den ich bewohne, zu beheizen.


    Meine Stromkosten betragen monatlich knapp 200 €, obwohl ich den einzig bewohnten Raum maximal auf 15-16° erwärme.

    Alle anderen Räume, wie die Diele, das Badezimmer oder die Küche fallen im Winter auf Temperaturen um den Gefrierpunkt, da das Haus extrem schlecht isoliert und alt ist.

    ARGE verweigert einen Umzug, was verständlich ist, da dadurch etwa die doppelten Kosten für mich anfallen - nur nach einer Räumungsklage würde ein Umzug genehmigt.

    Nun bin ich knappe 60 Jahre alt und friere bereits derzeit im Oktober bei Innenraumtemperaturen bis zu 10 oder 12 Grad.

    Vergangenes Jahr konnte ich in den Innenraumtemperaturen um den Gefrierpunkt herum messen; im bewohnten Raum fielen die Temperaturen trotz (tagsüber) Einsatz von Elektroheizgeräten nachts auch auf bis zu 5°.

    Auch fürchte ich um meine Gesundheit...

    Ich halte es für unzumutbar, dass ich, um *nur* eine Stromkostennachzahlung im März von 1000 € zu erreichen, indem ich mittels elektrischer Heizgeräte den bewohnten Raum maximal auf 14 bis 15 Grad beheize. Würde ich auf eine formidable Wunschtemperatur von 18° den einzig bewohnten Raum beheizen, so fiele die Stromkostennachzahlung mit rund 2000 € sicher doppelt so hoch aus.

    Welche Möglichkeiten gibt es für mich, den Winter lebendig zu überstehen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, für diesen Fall solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. M. E. n. sind die Heizkosten, ob du nun Eigentümer bist oder an den wahren Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zahlen müsstest, als Kosten der Unterkunft und Heizung in zumindest für eine Person angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Das wird aber aufgrund der Ablehnungshaltung des JC wohl ein Gericht entscheiden müssen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Weder ein Umzug noch Heizkosten werden gewährt... Und mit anwaltlicher Hilfe ist sicher auch keine Blitzentscheidung, die mich diesen Winter vor dem Erfrieren schützt: Denn >1000 € Schulden für Stromnachzahlung kann und will ich mir nicht aufbürden...

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch die Möglichkeit von Eilverfahren. Aber, wenn du meinst, dass noch nichtmal Anwalt/Gericht helfen kann, dann weiß ich nicht, was du von einem Forum erwartest.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es geht halt jetzt in der beginnenden kalten Jahreszeit um eine schnelle Klärung des Heizproblems.


    K. A., inwieweit ein Eilverfahren helfen würde und möglich ist...

    Ich habe diese Tage erstmal beantragt, dass man die Gaskosten für meinen mobilen Gasheizer in den Wintermonaten übernimmt, aber bei heutiger telefonischer Rückfrage war die Antwort relativ negierend.

    Auch kann ich vor einer Räumungsklage nicht hier ausziehen, laut ARGE...

    Ich stecke also völlig mittellos in diesem kalten Haus mit zugigen Fenstern und Schimmelpilz in allen Räumen fest und muss warten, bis die Räumungsklage hier eintrudelt...

    Und das sind keine sehr motivierenden Aussichten mit knapp 60 Jahren.

    Durch die langjährige Pflege meiner Tante bin ich nun zum Sozialfall geworden.

    Laut neueren Gesetzen steht mir durch die Nacherben eine Entschädigung in Höhe der Differenz zur Heimunterbringung meiner Tante zu, was 300000 € ausmachen würde.

    Diese müssen allerdings über einen Zivilprozess eingeklagt werden...

    Insgesamt eine diffizile Situation, in der man schon mal die "gute Laune" verlieren kann...