Bürgergeld Aufstockung - Nebenkosten Guthaben

  • Hallo in die Runde,


    mein Partner und ich beziehen seit Dezember 2022 Bürgergeld.

    Ich gehe Vollzeit arbeiten und mein Partner ist Arbeitssuchend dementsprechend beziehen wir "nur" ca. 250€ Bürgergeld im Monat.


    Letzte Woche bekamen wir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 mit einem Guthaben von 610€. Bei unserem Vermieter wird das Guthaben auf die nächste Mietzahlung angerechnet und somit müssen wir im Dez. 2023 nur ca. 45€ Miete zahlen.


    Des Weiteren wurde unsere Abschlagszahlung um 130€ im Monat verringert ab 01.12.2023. Mir ist bewusst, dass sich unser Bürgergeld dann ebenfalls um die 130€ verringert.


    Was passiert allerdings mit den 610€ Guthaben der Nebenkostenabrechnung? Bekommen wir dann einmalig kein Geld vom Jobcenter, also einen Monat oder wird das Bürgergeld solange gekürzt bis die 610€ aufgebraucht sind?


    Miete Januar 2023-November 2023 = 785,77€

    Miete ab Dezember 2023 = 655,77€

    im Dezember müssen wir allerdings nur 44,53€ zahlen, wegen des Heizkostenguthabens

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Da das Guthaben niedriger ist als die fällige Miete wird das Guthaben einmalig in Abzug gebracht.


    Wäre das Guthaben höher als die monatliche Miete würde das Guthaben solange gegen die Miete gerechnet bis es aufgebraucht ist.


    Was bei deinen Zahlen nicht der Fall ist. Ihr werdet daher für 12/2023 keinen Anspruch haben.

  • Danke für deine Antwort.


    Meine nächste Frage dazu:

    Wenn wir für Dezember keinen Anspruch haben was ist dann mit der Krankenkasse für meinen Partner, die wird ja vom Jobcenter gezahlt?

    Besteht die für Dezember ebenfalls oder muss er die dann für den Monat selbst zahlen?


    Und wenn wir für 12/2023 keinen Anspruch haben läuft es dann ab Januar normal weiter oder muss dann ein komplett neuer Antrag von uns gestellt werden?

  • Das mit dem Antrag kann ich dir nicht beantworten. Das kommt drauf an wie dein JC das handhabt. Von wann bis wann läuft denn die aktuelle Bewilligung?


    Ich kenne es als "für einen Monat ablehnen und danach läuft die Gewährung weiter".


    Wenn ihr ab Januar wieder Bürgergeld bekommt, dann ist die Lücke von einem Monat unproblematisch, die Lücke wird mit nachrangigem Versicherungsschutz geschlossen sobald im Januar wieder die Pflichtversicherung kommt.


    Kann aber sein dass die KV sich meldet.

    • Offizieller Beitrag

    Im Normalfall wird nur für einen Monat aufgehoben, der alte Bescheid gilt dann wieder ab Januar.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Der neue Bescheid ist da.

    Im Dezember gibt es jetzt kein Geld und im Januar dann 130€ weniger, da unsere Heizkostenvorauszahlung vom Vermieter angepasst wurde.

    Jetzt habe ich noch eine andere Frage!

    Ab Januar 2024 steigt ja das Bürgergeld, allerdings steht das so nicht in unserem Bescheid. Betrifft uns die Erhöhung nicht als Bedarfsgemeinschaft oder weiß unser Jobcenter das noch nicht?